Das Prüfergebnis im Überblick
- Kein Eintrag im ZFU-VerzeichnisUnter diesem Namen ist kein Lehrgangsanbieter verzeichnet (Stand 25.09.2026). [Quelle]
- Keine BaFin-WarnungIn 2.662 BaFin-Meldungen seit 2018 kein Treffer zum Namen. [Quelle]
Wie seriös ist Digistore24?
Das lässt sich nicht eindeutig mit Ja beantworten: Zahlungs-/Plattformanbieter, kein Kursveranstalter – Seite erklärt Rolle bei Rückforderungen (Vertragspartner/Reseller).
Braucht Digistore24 eine ZFU-Zulassung?
Wenn ein Online-Coaching Wissen vermittelt, überwiegend räumlich getrennt stattfindet und der Lernerfolg überwacht wird, gilt es als Fernunterricht. Dann ist eine Zulassung der ZFU Pflicht.
Ohne diese Zulassung ist ein Fernunterrichtsvertrag nach § 7 FernUSG nichtig. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden (Az. III ZR 109/24), dass das auch für Online-Coachings gelten kann – auch wenn sie sich an Selbstständige richten. [Quelle]
Im ZFU-Verzeichnis (811 Anbieter, Stand 25.09.2026) haben wir Digistore24 nicht gefunden. Ob das konkrete Angebot unter das FernUSG fällt, hängt vom Format ab – wir bewerten keine Einzelverträge. [Quelle]
Digistore24 selbst ist kein Kursanbieter, sondern Plattform. Der Vertragspartner steht auf der Rechnung bzw. im Bestellprozess.
Erfahrungen mit Digistore24 – die Faktenlage
Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Digistore24 dokumentiert haben: keine BaFin-Warnungen.
In allen 2.662 Verbrauchermitteilungen der BaFin zu unerlaubten Geschäften seit August 2018 gibt es keine Warnung gegen Digistore24 selbst. [Quelle]
Typische Warnzeichen in Erfahrungsberichten zu Coachings: Einkommensversprechen, Druck im Verkaufsgespräch („nur heute“), Ratenzahlung über Dritte und fehlender Widerruf.
Digistore24: Betrug oder seriös?
Dafür gibt es keine behördliche Feststellung. Die Registerlage ist aber nicht eindeutig – Zahlungs-/Plattformanbieter, kein Kursveranstalter – Seite erklärt Rolle bei Rückforderungen (Vertragspartner/Reseller).
Wer steht hinter Digistore24 und wie funktioniert das Geschäftsmodell?
Digistore24 ist eine Reseller-Plattform für digitale Produkte wie Coachings, Online-Kurse, Software und E-Books, betrieben von der Digistore24 GmbH mit Sitz in Hildesheim. Als Gründer werden Sven Platte und Anthony Kossatz genannt.
Entscheidend für Käufer: Digistore24 tritt nicht nur als Zahlungsdienstleister auf, sondern wird selbst Vertragspartner der Endkunden – nicht der Coach oder Anbieter, dessen Produkt beworben wird. Die Plattform verkauft das Produkt formal im eigenen Namen, stellt die Rechnung, führt die Umsatzsteuer ab und wickelt Rückbuchungen ab. Der eigentliche Anbieter (Vendor) erhält dafür die Verkaufsabwicklung, Digistore24 dafür eine Provision.
Dieses Modell erklärt, warum bei Streitigkeiten – etwa um Rückzahlungen – Digistore24 selbst rechtlich in der Verantwortung stehen kann, auch wenn Verbraucher ursprünglich mit dem beworbenen Coach oder Kurs in Kontakt kamen. Laut Anbieterangaben wuchs die Plattform deutlich: Genannt werden mehrere hunderttausend Accounts und Millionen Transaktionen pro Jahr.
Was kostet Digistore24 – und wer zahlt die Gebühren?
Die Gebühren zahlen die Anbieter (Vendoren), nicht direkt die Endkunden. Laut Anbieterangaben fällt nur beim tatsächlichen Verkauf eine Gebühr an: eine Marge von 7,9 % vom Bruttopreis plus 1 € pro Transaktion.
Bei höherpreisigen Produkten gewährt Digistore24 laut eigenen Angaben Rabatte: Für den Preisanteil über 400 € sinkt die Marge auf 4,9 %, bei Vorkasse-Zahlungen sogar auf 2,9 %.
Für Endkunden bedeutet das: Die Digistore24-Gebühr ist im Kaufpreis des Produkts bereits eingepreist und taucht in der Rechnung nicht als separater Posten auf. Sichtbar wird für Käufer vor allem, dass die Rechnung von Digistore24 GmbH ausgestellt wird und nicht vom beworbenen Coach oder Anbieter – ein Punkt, der laut Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt häufig zu Verwirrung führt, weil der eigentliche Vertragspartner dadurch nicht klar erkennbar ist.
Wie funktioniert Ratenzahlung bei Digistore24 – und welches Risiko steckt darin?
Digistore24 bietet Anbietern technisch Abo-, Ratenzahlungs- und Testphasen-Modelle an, die diese für ihre Coachings oder Kurse nutzen können. Für Kunden bedeutet das oft: Statt einer Einmalzahlung wird ein Gesamtpreis in mehreren Raten über einen längeren Zeitraum abgebucht.
Das Risiko liegt weniger in der Ratenzahlung selbst als in der Vertragskonstruktion dahinter: Verbraucher erkennen laut Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt häufig nicht, dass der Vertrag nicht mit dem beworbenen Coach, sondern mit Digistore24 als Vertragspartner geschlossen wird. Dieser wickelt Zahlung und Vertrag ab und erhält dafür eine Provision.
Bei Coaching-Produkten, die unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen, ohne die erforderliche ZFU-Zulassung zu besitzen, kann der gesamte Vertrag nichtig sein – unabhängig davon, ob die Ratenzahlung bereits vollständig geleistet wurde. Gerichte haben in solchen Fällen wiederholt Rückzahlungen zugesprochen, auch wenn das Coaching bereits vollständig genutzt wurde.
Braucht Digistore24 eine ZFU-Zulassung für verkaufte Coachings?
Nicht Digistore24 selbst, sondern die einzelnen Coaching-Produkte benötigen unter Umständen eine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Laut Digistore24 hängt das vom Selbstlernanteil ab: Erarbeiten Teilnehmende mehr als die Hälfte des Kurses eigenständig, fällt das Produkt unter das FernUSG.
Digistore24 verlangt keine generelle ZFU-Zulassung für alle Produkte, sondern verweist Vendoren darauf, einen Zulassungsnachweis bei der Produktgenehmigung einzureichen. Die Prüfung erfolgt damit einzelfallbezogen, nicht systematisch vor jedem Verkaufsstart.
Auf Digistore24 selbst ist mindestens ein Produkt eines Vendors unter einer ZFU-Zulassungsnummer registriert. Das zeigt, dass Zulassungen im System grundsätzlich vorkommen – ersetzt aber keine Einzelfallprüfung für jedes Coaching-Angebot auf der Plattform.
Digistore24 weist selbst auf die Konsequenzen fehlender Zulassung hin: Ist ein zulassungspflichtiges Produkt nicht zugelassen, kann der Kaufvertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig sein. Teilnehmende können das Produkt dann auch nach vollständiger Nutzung zurückgeben und eine Rückzahlung verlangen. Deutsche Gerichte entscheiden in solchen Fällen regelmäßig zugunsten der Kunden.
Welche Gerichtsurteile gibt es zum FernUSG bei über Digistore24 verkauften Coachings?
Mehrere Gerichte haben sich mit Coaching-Verträgen befasst, die über Digistore24 abgewickelt wurden. Der Bundesgerichtshof entschied am 12.06.2025 (III ZR 109/24) grundsätzlich, dass das FernUSG auch bei Online-Coaching und -Mentoring gilt und sowohl Verbraucher als auch Unternehmer schützt. Im entschiedenen Fall hatte ein Teilnehmer 47.000 Euro für ein neunmonatiges Business-Mentoring ohne ZFU-Zulassung gezahlt; der BGH erklärte den Vertrag für nichtig, das Geld musste zurückgezahlt werden.
Ein weiteres BGH-Urteil vom 05.02.2026 präzisierte: Reine Live-Call-Formate ohne aufgezeichnete Lernmaterialien fallen nicht automatisch unter das FernUSG – entscheidend ist der Anteil zeitversetzt abrufbarer Inhalte.
Konkret gegen Digistore24 als Vertragspartner entschied das Landgericht Hildesheim (Az. 4 O 102/25): Digistore24 muss in einem Fall 7.680 Euro, in einem anderen 13.006 Euro zurückzahlen – beide Urteile waren zum Recherchestand noch nicht rechtskräftig. Auch das LG Hamburg (Urteil vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22) stellte sich auf die Seite von Teilnehmern ähnlicher, über Digistore24 vertriebener Coaching-Angebote.
Warum klagen Verbraucherzentralen gegen Digistore24?
Verbraucherzentralen werfen Digistore24 vor allem Intransparenz bei Vertragsabschluss und Kündigung vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte zunächst 2023 (Az. 6 O 156/22) und erwirkte anschließend ein Urteil des LG Hildesheim vom 09.01.2024 (Az. 3 O 109/23): Digistore24 sei als Plattformbetreiber dafür verantwortlich, dass Abos über eine Kündigungsschaltfläche kündbar sind – auch wenn die Website formal einem Vendor gehört. Digistore24 legte Berufung beim OLG Celle ein (Az. 13 U 7/24).
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte wegen unzureichender Informationen am Ende des Bestellprozesses über wesentliche Eigenschaften der Dienstleistung, den Gesamtpreis und das Widerrufsrecht. Das LG Hildesheim verurteilte Digistore24 entsprechend (Urteil vom 23.01.2026, Az. 11 O 5/25).
Auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt klagte aus ähnlichen Gründen; nach einem erstinstanzlichen Urteil des LG Hildesheim (Az. 11 O 6/25) bestätigte das OLG Celle im Berufungsverfahren (Az. 13 U 22/26) die Verurteilung wegen intransparenter Vertragsgestaltung.
Warum wird der Vertragspartner bei Digistore24-Käufen oft übersehen – und welche Masche steckt dahinter?
Der Kaufbutton führt zur Website des Coaches – der Vertrag kommt aber mit Digistore24 zustande, weil die Plattform als Reseller im eigenen Namen verkauft. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beschreibt genau dieses Problem: Käufer erkennen häufig nicht, dass sie nicht mit dem beworbenen Anbieter, sondern mit einem Dritten kontrahieren, der die Zahlungsabwicklung übernimmt und dafür eine Provision erhält.
In einem dokumentierten Fall erhielt ein Käufer nach der Bestellung eine Bestätigungsmail nicht vom beworbenen Anbieter, sondern von Digistore24 – mit dem Hinweis auf eine monatliche Zahlung von 299 Euro. Erst dadurch wurde der tatsächliche Vertragspartner sichtbar.
Auch mehrere Gerichte griffen diesen Punkt auf: Landgericht Hildesheim und Oberlandesgericht Celle verurteilten Digistore24 wegen unzureichender Informationen über den Vertragspartner, die wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistung und den Gesamtpreis zum Ende des Bestellprozesses (u. a. Az. 11 O 5/25, Az. 13 U 22/26).
Für Käufer bedeutet das: Rechnungen, Kündigungen und Rückforderungen müssen sich an Digistore24 richten, nicht an den Coach – unabhängig davon, wessen Name auf der Verkaufsseite steht.
Was können Betroffene tun, wenn sie ein Coaching über Digistore24 zurückfordern wollen?
Betroffene sollten zunächst prüfen, ob für das gebuchte Coaching eine ZFU-Zulassung vorlag – fehlt sie und lag der Selbstlernanteil über 50 Prozent, kann der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig sein. Das bestätigt Digistore24 auf der eigenen Hilfeseite: Fehlt die erforderliche Zulassung, können Teilnehmer das Produkt auch nach vollständiger Nutzung zurückgeben und eine Rückzahlung verlangen.
Da Digistore24 als Reseller selbst Vertragspartner ist, richten sich Rückforderungen an die Digistore24 GmbH, nicht an den Coach. Das bestätigen mehrere Landgerichtsurteile (z. B. LG Hildesheim, Az. 4 O 102/25), in denen Digistore24 zur Rückzahlung verurteilt wurde.
Der BGH hat mit Grundsatzurteil vom 12.06.2025 (III ZR 109/24) klargestellt, dass das FernUSG auch bei Online-Coaching und -Mentoring gilt – unabhängig davon, ob Verbraucher oder Unternehmer buchen. Ein weiteres BGH-Urteil vom 05.02.2026 präzisiert, dass reine Live-Call-Formate ohne aufgezeichnete Inhalte nicht automatisch darunterfallen; entscheidend ist der Anteil zeitversetzt abrufbarer Lernmaterialien im Gesamtformat.
Vor rechtlichen Schritten empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung des konkreten Vertrags.
Vor- und Nachteile von Digistore24
Digistore24 übernimmt für Coaches technische Abwicklung, Zahlungsmethoden, Steuerautomatisierung und ein Affiliate-Netzwerk – als reine Plattform ist das Unternehmen kein Kursveranstalter und prüft laut eigenen Angaben ZFU-Pflichten einzelfallbezogen bei der Produktfreigabe.
Für Endkunden bedeutet das konkret: Rechte und Ansprüche richten sich an Digistore24 als Vertragspartner, nicht an den werbenden Coach – das kann bei Rückforderungen sowohl Vor- als auch Nachteil sein, je nach Zahlungsfähigkeit der Parteien.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Automatisierte Rechnungsstellung, Umsatzsteuerabführung, Rückbuchungsabwicklung | Vertragspartner ist oft nicht erkennbar – Verbraucherzentralen kritisieren mangelnde Transparenz im Bestellprozess |
| Technische Unterstützung für Abo-, Raten- und Testphasenmodelle | Mehrere Gerichtsurteile (LG Hildesheim) verurteilten Digistore24 zur Rückzahlung nichtiger Coaching-Verträge |
| Einzelfallprüfung von ZFU-Pflichten bei Produktfreigabe laut Anbieter | Fehlende Kündigungsschaltfläche auf Drittanbieter-Websites führte zu vzbv-Klage und Verurteilung |
| Große, etablierte Plattform für digitale Produkte in Deutschland | Mehrere Verbandsklagen von Verbraucherzentralen laufen oder wurden bereits entschieden |
Für wen eignet sich Digistore24 – und für wen nicht?
Für Anbieter digitaler Produkte kann Digistore24 eine funktionierende technische Lösung sein, um Zahlungsabwicklung, Steuerfragen und Rückbuchungen auszulagern. Die Plattform übernimmt dabei laut Selbstbeschreibung auch Kundenberatung und wird selbst Vertragspartner der Käufer.
Für Verbraucher, die ein Coaching oder einen Online-Kurs über Digistore24 buchen, ist entscheidend zu wissen, dass der Vertrag mit Digistore24 zustande kommt – nicht mit dem beworbenen Coach. Wer ein hochpreisiges Coaching mit hohem Selbstlernanteil plant, sollte vor Vertragsschluss prüfen, ob eine ZFU-Zulassung vorliegt, da sonst laut mehreren Gerichtsurteilen Rückzahlungsansprüche entstehen können.
Diese Seite gibt keine Kaufempfehlung ab. Menschen mit Problemen durch übermäßige Ausgaben für Coachings oder vergleichbare Angebote finden Unterstützung bei check-dein-spiel.de oder unter der Rufnummer 0800 1 37 27 00. Wer einen konkreten Rückforderungsfall prüfen möchte, sollte sich an eine Verbraucherzentrale oder eine spezialisierte Kanzlei wenden.
Häufige Fragen zu Digistore24
Ist Digistore24 seriös?
Das lässt sich nicht eindeutig mit Ja beantworten: Zahlungs-/Plattformanbieter, kein Kursveranstalter – Seite erklärt Rolle bei Rückforderungen (Vertragspartner/Reseller).
Ist Digistore24 Betrug?
Dafür gibt es keine behördliche Feststellung. Die Registerlage ist aber nicht eindeutig – Zahlungs-/Plattformanbieter, kein Kursveranstalter – Seite erklärt Rolle bei Rückforderungen (Vertragspartner/Reseller).
Hat Digistore24 eine ZFU-Zulassung?
Im ZFU-Verzeichnis haben wir keinen Eintrag gefunden (Stand 25.09.2026).
Was bedeutet eine fehlende ZFU-Zulassung?
Fällt ein Kurs unter das Fernunterrichtsschutzgesetz, ist ein Vertrag ohne Zulassung nichtig (§ 7 FernUSG).
Welche Erfahrungen gibt es mit Digistore24?
Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Digistore24 dokumentiert haben: keine BaFin-Warnungen.
Wo kann ich mich über Digistore24 beschweren?
Bei der Verbraucherzentrale; Hinweise auf nicht zugelassenen Fernunterricht nimmt die ZFU entgegen.
Wer ist eigentlich mein Vertragspartner, wenn ich über Digistore24 ein Coaching kaufe?
In der Regel wird Digistore24 selbst zum Vertragspartner der Endkunden, nicht der Coach oder Kursanbieter. Die Plattform verkauft die Produkte im Reseller-Modell im eigenen Namen, kümmert sich um Rechnung, Umsatzsteuer und Zahlungsabwicklung. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass dies für Kunden oft nicht erkennbar ist.
Muss ein über Digistore24 verkauftes Coaching eine ZFU-Zulassung haben?
Das hängt vom Selbstlernanteil ab: Liegt dieser über 50 Prozent, fällt das Produkt unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und benötigt laut Digistore24 eine ZFU-Zulassung. Digistore24 verlangt diese nicht pauschal für alle Produkte, sondern prüft dies laut eigenen Angaben im Rahmen der Produktgenehmigung einzelfallbezogen.
Was passiert, wenn ein Coaching-Vertrag ohne FernUSG-Zulassung abgeschlossen wurde?
Fehlt eine erforderliche ZFU-Zulassung, kann der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig sein. Der BGH hat mit Urteil vom 12.06.2025 (III ZR 109/24) bestätigt, dass dies auch für Online-Coaching und -Mentoring gilt – Teilnehmende können dann eine Rückzahlung verlangen, selbst nach vollständiger Nutzung. Mehrere Landgerichte haben Digistore24 in solchen Fällen bereits zur Rückzahlung verurteilt.
Welche Gebühren verlangt Digistore24 von Anbietern?
Laut Digistore24 fällt nur bei tatsächlichem Verkauf eine Gebühr an, die Marge liegt bei 7,9 Prozent vom Bruttopreis plus 1 Euro pro Transaktion. Bei höherpreisigen Produkten gewährt Digistore24 laut eigenen Angaben Rabatte, sodass die Marge auf den Preisanteil über 400 Euro auf 4,9 bzw. bei Vorkasse auf 2,9 Prozent sinkt.
Warum wurde Digistore24 von Verbraucherzentralen verklagt?
Verbraucherzentralen haben Digistore24 unter anderem wegen fehlender Kündigungsschaltfläche und intransparenter Informationen über Vertragspartner, Leistungen und Preise verklagt. Das Landgericht Hildesheim gab dem vzbv 2024 zur Kündigungsschaltfläche recht; Klagen der Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt zur Transparenz führten 2026 ebenfalls zu Verurteilungen, teils durch das OLG Celle bestätigt.
Quellen
- ZFU – Verzeichnis der Lehrgangsanbieter
- BaFin – Verbrauchermitteilungen zu unerlaubten Geschäften (2.662 Meldungen seit 08/2018 ausgewertet)
- Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
- Recherche: digistore24.com
- Recherche: fastlancer.org
- Recherche: verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de
- Recherche: digistore24.com
- Recherche: zfu.de
- Recherche: help.digistore24.com
- Recherche: ihk.de
- Recherche: accountable.de
- Recherche: gr-anwalt.de
- Recherche: omr.com
- Recherche: help.digistore24.com
- Recherche: vzbv.de




