AchtungFalleLizenz-Check · Register · Warnungen

Für Hermann Scherer haben wir im Verzeichnis der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) keinen Eintrag gefunden. Das ist wichtig, wenn ein Online-Coaching unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt.

Geprüft am 25.09.2026 Register: ZFU So prüfen wir

Das Prüfergebnis im Überblick

  • Kein Eintrag im ZFU-VerzeichnisUnter diesem Namen ist kein Lehrgangsanbieter verzeichnet (Stand 25.09.2026). [Quelle]
  • Keine BaFin-WarnungIn 2.662 BaFin-Meldungen seit 2018 kein Treffer zum Namen. [Quelle]

Wie seriös ist Hermann Scherer?

Das lässt sich nicht eindeutig mit Ja beantworten: Keine ZFU-Zulassung gefunden. Relevant, falls Kurs unter FernUSG fällt (BGH III ZR 109/24).

Braucht Hermann Scherer eine ZFU-Zulassung?

Wenn ein Online-Coaching Wissen vermittelt, überwiegend räumlich getrennt stattfindet und der Lernerfolg überwacht wird, gilt es als Fernunterricht. Dann ist eine Zulassung der ZFU Pflicht.

Ohne diese Zulassung ist ein Fernunterrichtsvertrag nach § 7 FernUSG nichtig. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden (Az. III ZR 109/24), dass das auch für Online-Coachings gelten kann – auch wenn sie sich an Selbstständige richten. [Quelle]

Im ZFU-Verzeichnis (811 Anbieter, Stand 25.09.2026) haben wir Hermann Scherer nicht gefunden. Ob das konkrete Angebot unter das FernUSG fällt, hängt vom Format ab – wir bewerten keine Einzelverträge. [Quelle]

Hermann Scherer Erfahrungen: Was Register und Behörden zeigen

Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Hermann Scherer dokumentiert haben: keine BaFin-Warnungen.

Eine Warnung der BaFin gegen Hermann Scherer haben wir in den 2.662 Meldungen seit 2018 nicht gefunden. [Quelle]

Typische Warnzeichen in Erfahrungsberichten zu Coachings: Einkommensversprechen, Druck im Verkaufsgespräch („nur heute“), Ratenzahlung über Dritte und fehlender Widerruf.

Hermann Scherer: Betrug oder seriös?

Dafür gibt es keine behördliche Feststellung. Die Registerlage ist aber nicht eindeutig – Keine ZFU-Zulassung gefunden. Relevant, falls Kurs unter FernUSG fällt (BGH III ZR 109/24).

Kann ich bei Hermann Scherer Geld zurückverlangen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Fällt ein Coaching unter das FernUSG und fehlt die ZFU-Zulassung, ist der Vertrag nichtig – gezahlte Beträge können dann zurückgefordert werden.

Wir geben keine Rechtsberatung. Für eine Einschätzung Ihres Vertrags wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

Wer steht hinter Hermann Scherer und dem GOLD-Programm?

Betreibergesellschaft ist die Scherer GmbH & Co. KG mit Sitz in Mastershausen, eingetragen beim Amtsgericht Bad Kreuznach unter HRA 20799. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Scherer Verwaltungs GmbH, Geschäftsführer ist Hermann Scherer selbst. Ein weiterer Standort ist in Dresden registriert (HRA 12247, Amtsgericht Dresden). Laut Handelsregister umfasst der Unternehmensgegenstand unter anderem die Organisation von Veranstaltungen, den Verkauf von Verlagserzeugnissen sowie Unternehmens- und ganzheitliche Beratung. Hermann Scherer, geboren 1964, tritt als Berater, Redner und Autor auf. Kernprodukt ist das GOLD-Programm, ein viertägiges Präsenzseminar mit ergänzendem Online-Kurs.

Was kostet das GOLD-Programm von Hermann Scherer?

Der reguläre Listenpreis liegt laut Anbieter bei 9.990 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, aktuell beworben zu einem Aktionspreis von 4.990 Euro zuzüglich einer Tagungspauschale von 399 Euro plus MwSt. Eine unabhängige redaktionelle Darstellung von ngo-online.de bestätigte im August 2026 ein Paketangebot aus Live-Programm und Onlinekurs für 4.990 Euro zuzüglich MwSt., dem als Vergleichswert ein Gesamtpreis von 19.980 Euro gegenübergestellt wurde. An anderer Stelle wird die Teilnahmegebühr inklusive Tagungspauschale mit 5.938,10 Euro beziffert. Die Preise variieren demnach je nach Aktionszeitraum, eine feste, dauerhafte Preisangabe lässt sich daraus nicht ableiten.

Ist beim GOLD-Programm eine Ratenzahlung möglich?

Ja, laut Anbieter wird eine Ratenzahlung angeboten: Auf der Verkaufsseite heißt es wörtlich, es stünden "mehrere Ratenzahlungspläne" zur Verfügung. Eine Drittanbieter-Werbeseite nennt eine mögliche Finanzierung ab monatlich 248,71 Euro sowie Laufzeiten von 12 oder 24 Monatsraten. Diese Angaben stammen nicht von der offiziellen Anbieterseite selbst und sind daher nicht unabhängig bestätigt. Vor einer Unterschrift sollten Interessierte die konkreten Konditionen – Laufzeit, Gesamtkosten, Widerrufsrecht bei Ratenkauf – schriftlich einfordern und mit dem tatsächlichen Vertragsdokument abgleichen, bevor sie sich finanziell binden.

Braucht das GOLD-Programm eine ZFU-Zulassung?

Eine ZFU-Zulassung wäre nur erforderlich, wenn das GOLD-Programm als Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) einzustufen ist. In den recherchierten Quellen – weder auf den Verkaufsseiten noch bei Drittanbietern – findet sich eine ZFU-Registrierungsnummer für das GOLD-Programm oder andere Angebote von Hermann Scherer bzw. der Scherer GmbH & Co. KG.

Ob das Programm tatsächlich unter das FernUSG fällt, hängt vom konkreten Vertragsinhalt ab: Entscheidend ist laut Rechtsprechung, ob Lerninhalte überwiegend asynchron (z. B. Aufzeichnungen) oder synchron mit direkter Rückfragemöglichkeit vermittelt werden. Das viertägige Live-Seminar mit ergänzendem Online-Kurs müsste hierfür im Einzelfall geprüft werden.

Was bedeutet das BGH-Urteil zum FernUSG für Teilnehmer von Hermann Scherer?

Der Bundesgerichtshof entschied am 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24), dass ein Business-Mentoring-Programm ohne ZFU-Zulassung nichtig sein kann – auch wenn sich das Angebot an Unternehmer richtet. Das FernUSG gilt damit laut BGH grundsätzlich auch im B2B-Bereich.

Ein weiteres Urteil vom 5. Februar 2026 (Az. III ZR 137/25) stellte klar: Maßgeblich ist der Vertragsinhalt, nicht die tatsächliche Nutzung. Ein drittes Urteil vom selben Tag (Az. III ZR 74/25) bestätigte hingegen einen Vertrag trotz fehlender Zulassung als wirksam. Zu Hermann Scherer selbst liegt kein Gerichtsurteil vor – die Übertragbarkeit auf das GOLD-Programm ist eine Frage des Einzelfalls.

Was sagen Presse und Kundenbewertungen zu Hermann Scherer?

Presseurteile zu Hermann Scherer stammen überwiegend aus Eigendarstellungen des Anbieters, etwa Zitate von Handelsblatt, Wirtschaftswoche und Focus auf der Verlagsseite gabal-verlag.de – eine unabhängige Prüfung dieser Zitate liegt nicht vor.

Bei Bewertungsportalen zeigt sich ein gemischtes Bild: Auf ProvenExpert (anbietereigenes Profil) stehen 3.486 Bewertungen mit der Note 4,97/5. Auf Trustpilot liegt für hermannscherer.com eine 4-Sterne-Bewertung aus 36 Rezensionen vor. Daneben finden sich kritische Einzelstimmen, etwa zu Ratenzahlungen bei Seminarausfall und zum Umgang mit dem Widerrufsrecht. Eine namentliche Warnung der Verbraucherzentrale zu Hermann Scherer wurde nicht gefunden.

Für wen eignet sich Hermann Scherer – und für wen nicht?

Das GOLD-Programm richtet sich laut Anbieter an Unternehmer, Selbständige, Coaches, Trainer, Berater und Experten, die ihre Positionierung und Sichtbarkeit am Markt ausbauen möchten. Enthalten sind laut Verkaufsseiten unter anderem Fotoshootings, Podcast-Aufnahmen, Kontakte zu Verlag und Expertenagentur sowie Online-Kursmaterial.

Vor einer Buchung sollten Interessierte prüfen, ob eine ZFU-Zulassung vorliegt beziehungsweise erforderlich wäre, welche Vertragsbindung und Widerrufsregelung gelten und wie sich der beworbene Vergleichspreis zum tatsächlich verlangten Betrag verhält. Wer sich durch Kaufdruck bei hochpreisigen Coaching- oder Vertriebsangeboten belastet fühlt, findet Unterstützung bei check-dein-spiel.de oder telefonisch unter 0800 1 37 27 00.

Häufige Fragen zu Hermann Scherer

Ist Hermann Scherer seriös?

Das lässt sich nicht eindeutig mit Ja beantworten: Keine ZFU-Zulassung gefunden. Relevant, falls Kurs unter FernUSG fällt (BGH III ZR 109/24).

Ist Hermann Scherer Betrug?

Dafür gibt es keine behördliche Feststellung. Die Registerlage ist aber nicht eindeutig – Keine ZFU-Zulassung gefunden. Relevant, falls Kurs unter FernUSG fällt (BGH III ZR 109/24).

Hat Hermann Scherer eine ZFU-Zulassung?

Im ZFU-Verzeichnis haben wir keinen Eintrag gefunden (Stand 25.09.2026).

Was bedeutet eine fehlende ZFU-Zulassung?

Fällt ein Kurs unter das Fernunterrichtsschutzgesetz, ist ein Vertrag ohne Zulassung nichtig (§ 7 FernUSG).

Welche Erfahrungen gibt es mit Hermann Scherer?

Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Hermann Scherer dokumentiert haben: keine BaFin-Warnungen.

Wo kann ich mich über Hermann Scherer beschweren?

Bei der Verbraucherzentrale; Hinweise auf nicht zugelassenen Fernunterricht nimmt die ZFU entgegen.

Was kostet das GOLD-Programm von Hermann Scherer?

Laut Anbieter liegt der reguläre Listenpreis bei 9.990 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, aktuell mit einem Aktionspreis von 4.990 Euro zuzüglich einer Tagungspauschale von 399 Euro plus MwSt. Eine unabhängige Darstellung von ngo-online.de bestätigt für den 5. August 2026 ein Angebot von 4.990 Euro zuzüglich MwSt., dem ein Vergleichspreis von 19.980 Euro gegenübergestellt wurde. Andere Quellen nennen abweichend 5.938,10 Euro inklusive Tagungspauschale, da sich Preise je nach Aktionszeitraum unterscheiden können.

Kann man das GOLD-Programm in Raten bezahlen?

Laut Verkaufsseite des Anbieters wird eine Ratenzahlung angeboten. Drittanbieter-Seiten nennen Finanzierungsmodelle ab monatlich 248,71 Euro sowie Laufzeiten von 12 oder 24 Monatsraten; diese Angaben stammen nicht von der offiziellen Anbieterseite und sind daher nicht unabhängig bestätigt.

Was beinhaltet das GOLD-Programm konkret?

Laut Anbieter handelt es sich um ein viertägiges Intensivseminar mit Live-Anwesenheit, das Marketingwissen, Positionierung, Podcast- und Interviewaufnahmen sowie vier Fotoshootings umfasst. Ergänzt wird das Programm um Kontakte zu Verlag und Expertenagentur, eine sogenannte Vortragsgarantie sowie einen Online-Kurs mit über 60 Stunden Material. Veranstaltungsorte sind 2026 laut Anbieter Dresden und Mastershausen.

Wer steht rechtlich hinter dem Angebot von Hermann Scherer?

Betreibergesellschaft ist die Scherer GmbH & Co. KG mit Sitz in Mastershausen, eingetragen beim Amtsgericht Bad Kreuznach unter HRA 20799. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Scherer Verwaltungs GmbH, Geschäftsführer ist Hermann Scherer selbst; zusätzlich existiert ein Standort in Dresden (HRA 12247, Amtsgericht Dresden).

Gibt es Gerichtsurteile, die für Coaching-Verträge wie das GOLD-Programm relevant sein könnten?

Speziell zu Hermann Scherer bzw. der Scherer GmbH & Co. KG wurden keine Gerichtsurteile gefunden. Relevant für die Branche ist ein BGH-Urteil vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24), wonach ein Coaching-Programm ohne ZFU-Zulassung nichtig sein kann, wenn es unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt – auch bei Angeboten für Unternehmer. Ein weiteres BGH-Urteil vom 5. Februar 2026 (III ZR 74/25) zu einem anderen Anbieter bestätigte hingegen in einem Einzelfall die Wirksamkeit eines Vertrags trotz fehlender Zulassung, was zeigt, dass die Einordnung vom konkreten Vertragsinhalt abhängt.

Quellen

  1. ZFU – Verzeichnis der Lehrgangsanbieter
  2. BaFin – Verbrauchermitteilungen zu unerlaubten Geschäften (2.662 Meldungen seit 08/2018 ausgewertet)
  3. Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
  4. Recherche: hermannscherer.com
  5. Recherche: webvalid.de
  6. Recherche: kursekaufen.de
  7. Recherche: onlinevents.de
  8. Recherche: online-kongress-info.de
  9. Recherche: ngo-online.de
  10. Recherche: online-kongress-info.de
  11. Recherche: click.hermannscherer.com
  12. Recherche: trustedselects.shop
  13. Recherche: verbraucherzentrale.de
  14. Recherche: ferner-alsdorf.de
  15. Recherche: sonntag-partner.de