Das Prüfergebnis im Überblick
- MiCA-Zulassung mit Gültigkeit für DeutschlandBybit EU GmbH, zugelassen am 28.05.2025 durch die FMA (Österreich). [Quelle]
- BaFin-Meldung mit Namensbezug1 Meldung(en), zuletzt am 30.11.2023 – Details unten. [Quelle]
Wie seriös ist Bybit?
Aus Sicht der Register spricht nichts gegen Bybit: Die Erlaubnis für Deutschland ist vorhanden.
Wichtig zur Einordnung: Eine Lizenz ist die Mindestvoraussetzung, keine Qualitätsgarantie. Sie schützt vor unseriösen Geschäftsmodellen, nicht vor Verlusten oder schlechtem Service.
Hat Bybit eine Lizenz in Deutschland?
Ja. Wir haben beide maßgeblichen Register abgefragt: ESMA (MiCA) und BaFin.
Im MiCA-Register ist die Bybit EU GmbH (Österreich) eingetragen – zugelassen am 28.05.2025 durch die FMA (Österreich). Die Zulassung umfasst: Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, Tausch von Kryptowerten gegen Geld, Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte, Platzierung von Kryptowerten. Per EU-Pass gilt sie in 29 Staaten, darunter Deutschland. [Quelle]
Bybit Erfahrungen: Was Register und Behörden zeigen
Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Bybit dokumentiert haben: 1 BaFin-Meldung(en).
BaFin, 30.11.2023: Bybitprofit.com und bybitprofit.io: Bafin ermittelt gegen Betreiber der Websites. Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor den Websites bybitprofit.com und bybitprofit.io. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.… [Quelle]
Achten Sie bei Erfahrungsberichten auf Auszahlungsdauer, Gebühren beim Verkauf, Erreichbarkeit des Supports und ob Kryptowerte auf eine eigene Wallet übertragbar sind.
Bybit: Betrug oder seriös?
Nein, nach Registerlage nicht: Bybit ist ein zugelassener Anbieter. Offizielle Warnungen gegen das Unternehmen liegen nicht vor.
Wenn Sie Geld an eine unerlaubte Plattform überwiesen haben: Zahlung sofort bei der Bank reklamieren, Anzeige bei der Polizei erstatten, keine weiteren „Gebühren“ für eine angebliche Auszahlung zahlen und sich vor „Recovery“-Firmen hüten, die gegen Vorkasse Geld zurückholen wollen. [Quelle]
Wie sicher ist mein Geld bei Bybit?
Kryptowerte müssen nach MiCA getrennt vom Vermögen des Anbieters verwahrt werden. Eine staatliche Entschädigung wie bei Bankeinlagen gibt es für Krypto aber nicht.
Die Zulassung verpflichtet den Anbieter, Kundenbestände eindeutig zuzuordnen und bei einer Insolvenz herauszugeben. [Quelle]
| Was Sie halten | Schutz | Grundlage |
|---|---|---|
| Kryptowerte | Getrennte Verwahrung vom Firmenvermögen vorgeschrieben | MiCA Art. 75 |
| Kursverluste | Kein Schutz – Marktrisiko trägt der Anleger | – |
Wer steht hinter Bybit – Geschichte, Sitz und Eigentümer?
Bybit wurde 2018 gegründet, Mitgründer und CEO ist Ben Zhou. Die Kryptobörse entstand ursprünglich in Singapur und verlegte ihren globalen Hauptsitz 2022 nach Dubai (VAE), da dort der regulatorische Rahmen für Kryptowerte ausgeweitet wurde.
Für den europäischen Markt agiert die Bybit EU GmbH mit Sitz in Wien, Österreich. Das europäische Hauptquartier wurde im Juli 2025 offiziell eröffnet. Laut Bybit-CEO Ben Zhou wurde Wien bewusst als EU-Standort ausgewählt.
Zu den Nutzerzahlen gibt es unterschiedliche, vom Anbieter selbst kommunizierte Angaben: Im Juli 2025 nannte Ben Zhou bei einer Pressekonferenz in Wien über 78 Millionen Nutzer weltweit. Eine Pressemitteilung von Anfang 2026 spricht laut Anbieter von mehr als 80 Millionen Nutzern und bezeichnet Bybit als zweitgrößte Kryptobörse der Welt nach Handelsvolumen. Diese Zahlen stammen von Bybit selbst und sind unabhängig nicht nachprüfbar.
Bybit ist zudem Sponsor der Formel 1 und Partner des Oracle Red Bull Racing Teams. Das Unternehmen bietet außerdem eine eigene Debitkarte (Bybit Card) mit Mastercard-Anbindung an.
Ist Bybit reguliert – was bedeutet die MiCA-Lizenz konkret?
Ja: Die Bybit EU GmbH verfügt seit dem 28.05.2025 über eine Zulassung nach der EU-Verordnung Markets in Crypto-Assets (MiCA), erteilt von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA). Diese Erlaubnis gilt als EU-Pass für alle 29 Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, einschließlich Deutschland.
Konkret deckt die Lizenz folgende Dienste ab: Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, Tausch von Kryptowerten gegen Geld und gegen andere Kryptowerte, Platzierung von Kryptowerten sowie Transferdienstleistungen. Die Aufsicht liegt bei der FMA in Wien, nicht bei der BaFin – eine zusätzliche nationale Erlaubnis in Deutschland ist wegen des EU-Passes nicht erforderlich.
Bybit EU besitzt laut eigenen Angaben zudem eine Lizenz als E-Geld-Institut in Österreich und strebt laut CEO eine MiFID-Lizenz an. Wichtig für Verbraucher: Die MiCA-Zulassung regelt Marktzugang, Transparenzpflichten und die Trennung von Kundengeldern – sie ersetzt jedoch keine gesetzliche Einlagensicherung, wie sie bei Bankguthaben besteht.
Was war die BaFin-Warnung zu Bybit – und gilt sie noch?
Am 16.07.2021 stellte die BaFin fest, dass die Gesellschaft Bybit Fintech Limited mit Sitz auf den Jungferninseln keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) besitzt und nicht von der BaFin beaufsichtigt wird. Diese Feststellung betraf die globale Plattform bybit.com in ihrer damaligen rechtlichen Struktur.
Diese historische Warnung bezieht sich nicht auf die heutige Bybit EU GmbH mit Sitz in Wien. Für diese gilt seit Mai 2025 die MiCA-Zulassung durch die österreichische FMA, wodurch eine zusätzliche nationale Erlaubnis, etwa durch die BaFin, nicht erforderlich ist.
Getrennt davon meldete die BaFin am 30.11.2023 Ermittlungen gegen die Betreiber der Websites Bybitprofit.com und Bybitprofit.io – Domains, die den Namen "Bybit" lediglich aufgreifen, ohne mit dem Unternehmen identisch zu sein. Verbraucher sollten bei Angeboten mit ähnlichem Namen die tatsächliche Betreiberfirma und Domain genau prüfen, bevor sie Gelder überweisen.
Wie sicher ist Bybit? Der Hack im Februar 2025 im Überblick
Am 21. Februar 2025 wurde Bybit Opfer des bislang größten Krypto-Diebstahls: Rund 1,5 Milliarden US-Dollar in Ethereum wurden entwendet. Laut FBI steckte eine nordkoreanische Gruppe hinter dem Angriff.
Ursache war nicht direkt ein Einbruch bei Bybit, sondern eine manipulierte Benutzeroberfläche eines externen Safe-Wallet-Entwicklers: Angreifer täuschten Unterzeichnende per Phishing, sodass diese eine bösartige Transaktion freigaben. Die privaten Schlüssel von Bybit selbst wurden dabei nicht kompromittiert.
Nach eigenen Angaben des Unternehmens wurden alle betroffenen Kundengelder vollständig erstattet, die Sicherheitsinfrastruktur überarbeitet und ein neues Cold-Wallet-System eingeführt. Zusätzlich veröffentlicht Bybit seither Proof-of-Reserves-Berichte. Für Hinweise, die bei der Rückverfolgung der gestohlenen Gelder helfen, setzte Bybit laut Medienberichten eine Belohnung von bis zu 140 Millionen US-Dollar aus.
Der Vorfall zeigt: Auch bei Angriffen über Drittanbieter-Software können Nutzerguthaben betroffen sein. Wer größere Bestände hält, sollte laut Fachportalen eine eigene Hardware-Wallet als zusätzliche Absicherung erwägen.
Gibt es bei Bybit eine Einlagensicherung?
Eine gesetzliche Einlagensicherung wie bei Bankguthaben in der EU (bis 100.000 Euro) gibt es bei Bybit nicht – Kryptowerte fallen nicht unter diesen Schutz. Die MiCA-Verordnung schreibt zwar die Trennung von Kundengeldern und Eigenkapital sowie Transparenzpflichten vor, ersetzt aber keine klassische Einlagensicherung.
Als Ausgleich verweist Bybit auf technische Schutzmaßnahmen: Laut Anbieter werden über 90 Prozent der Kundengelder in Cold Wallets verwahrt, ergänzt durch Multi-Signatur-Verfahren und Zwei-Faktor-Authentifizierung. Zudem veröffentlicht Bybit monatliche Proof-of-Reserves-Berichte mit Merkle-Tree-Verifizierung, mit denen Nutzer prüfen können, ob ihr Guthaben in den ausgewiesenen Reserven enthalten ist.
Diese Maßnahmen sind technische und organisatorische Vorkehrungen des Unternehmens, keine gesetzlich garantierte Absicherung durch eine Aufsichtsbehörde oder einen Einlagensicherungsfonds. Im Fall einer Insolvenz oder eines erneuten Sicherheitsvorfalls besteht daher – anders als bei Bankeinlagen – kein rechtlich verbindlicher Entschädigungsanspruch. Nutzer tragen das Verwahrrisiko letztlich selbst mit.
Welche Gebühren fallen bei Bybit an?
Bei Bybit EU fallen im Spot-Handel laut Anbieterangaben 0,15 Prozent Maker- und 0,25 Prozent Taker-Gebühr an; diese Sätze sinken mit steigendem Handelsvolumen. Für Perpetual Futures gelten abweichende, teils deutlich niedrigere Staffelsätze im höchsten VIP-Level.
Wer mit dem hauseigenen MNT-Token zahlt, erhält laut Berichten einen Rabatt von 25 Prozent auf Spot-Gebühren. Einzahlungen per SEPA-Überweisung sind kostenlos und dauern in der Regel ein bis drei Werktage; Kreditkarteneinzahlungen sind schneller, kosten aber eine Anbietergebühr im genannten Rahmen.
Zusätzliche Kosten können bei Auszahlungen auf externe Wallets durch Netzwerkgebühren entstehen, die je nach genutzter Blockchain variieren. Vor der Nutzung lohnt sich ein Blick in die aktuelle Gebührenübersicht auf Bybit.eu, da sich Sätze und Rabattaktionen ändern können.
| Gebührenart | Höhe (laut Anbieter) |
|---|---|
| Spot Maker | 0,15 % |
| Spot Taker | 0,25 % |
| Kreditkarten-Einzahlung | 2,5–3,5 % |
| SEPA-Überweisung | kostenlos |
Wie funktioniert der Sparplan bei Bybit?
Bybit bietet einen automatischen Krypto-Sparplan namens „Recurring Buy" an, mit dem Nutzer regelmäßig einen festen Betrag investieren können. Laut Anbieter ist die Ausführung ab 1 Euro möglich, wählbar sind tägliche, wöchentliche, zweiwöchentliche oder monatliche Intervalle.
Die Zahlung erfolgt entweder per Bankkarte oder aus vorhandenem Bybit-Guthaben. Für die Ausführung des Sparplans selbst fällt laut Anbieter keine zusätzliche Gebühr an – es gilt lediglich die reguläre Spot-Handelsgebühr, die beim Kauf der jeweiligen Kryptowährung anfällt.
Ein Sparplan eignet sich für Anleger, die regelmäßig kleinere Beträge investieren möchten, statt einmalig eine größere Summe anzulegen. Wie bei jeder Geldanlage in Kryptowerten gilt: Wertentwicklungen sind nicht vorhersehbar, und ein Sparplan schützt nicht vor Kursverlusten. Vor einer Einrichtung sollten Nutzer die jeweils aktuellen Konditionen direkt bei Bybit EU prüfen, da sich Mindestbeträge und Intervalle ändern können.
Wie viele Kryptowerte kann man bei Bybit handeln?
Bybit zählt zu den Börsen mit einem besonders breiten Angebot an handelbaren Kryptowerten. Laut Anbieterangaben umfasst das Spot-Handelsangebot über 500 Kryptowährungen, hinzu kommen mehr als 300 Perpetual-Futures-Kontrakte für den Handel mit Derivaten.
Für die globale Plattform werden in einzelnen Quellen sogar mehr als 1.400 handelbare Kryptowährungen genannt. Diese Zahl bezieht sich vermutlich auf das internationale Angebot von Bybit insgesamt und nicht ausschließlich auf die EU-regulierte Einheit Bybit EU, für die eigene Bedingungen gelten können.
Nutzer in Deutschland sollten beachten, dass das tatsächlich verfügbare Angebot je nach Region und regulatorischen Vorgaben variieren kann. Perpetual Futures und andere Derivate sind mit erhöhten Risiken verbunden und richten sich an erfahrene Anleger. Vor dem Handel empfiehlt sich ein Blick in die aktuelle Produktübersicht auf Bybit.eu, da sich das Angebot an handelbaren Werten fortlaufend ändert.
Wie hoch ist die Mindesteinlage bei Bybit – und wie zahlt man ein?
Die Mindesteinzahlung bei Bybit beträgt laut Anbieter 1 Euro. Damit ist der Einstieg auch mit kleinen Beträgen möglich.
Für die Einzahlung stehen mehrere Wege zur Verfügung:
Vor der ersten Einzahlung ist eine abgeschlossene Identitätsprüfung (KYC) erforderlich, da ohne diese kein regulärer Handel möglich ist. Das Onboarding erfolgt per Ausweisprüfung und lässt sich laut Anbieter in der Regel in unter einer Stunde abschließen.
Welcher Einzahlungsweg sinnvoll ist, hängt von der gewünschten Geschwindigkeit und der Kostenbereitschaft ab: Wer Gebühren vermeiden möchte, greift zur SEPA-Überweisung, wer sofort handeln will, zur Kreditkarte trotz höherer Kosten.
- SEPA-Überweisung: kostenlos, Gutschrift laut Anbieter innerhalb von 1–3 Werktagen
- Kreditkarte: sofortige Gutschrift, dafür fällt eine Anbietergebühr von 2,5–3,5 % an
- Direkter Krypto-Transfer: Überweisung vorhandener Kryptowährungen auf die persönliche Bybit-Wallet-Adresse
Kann man Guthaben von Bybit auf eine eigene Wallet auszahlen?
Ja, eine Auszahlung von Bybit auf eine externe, eigene Wallet ist möglich. Solange die Kryptowerte auf der Plattform liegen, gilt jedoch das Custodial-Prinzip: Die privaten Schlüssel werden ausschließlich von Bybit verwahrt, nicht von den Nutzerinnen und Nutzern selbst.
Für die Auszahlung auf externe Wallets unterstützt Bybit mehrere Blockchain-Netzwerke. Als besonders kostengünstig gelten laut Fachportal misscrypto.de die Netzwerke TRC-20 (Tron) und BEP-20 (BSC), da hier vergleichsweise niedrige Netzwerkgebühren anfallen.
Fachportale wie block-builders.de empfehlen, größere Bestände nach der Auszahlung nicht dauerhaft auf der Börse, sondern auf einem Hardware-Wallet aufzubewahren. Der Hintergrund: Nur bei einer eigenen Wallet mit selbst verwalteten Schlüsseln liegt die vollständige Kontrolle über die Kryptowerte bei der Nutzerin oder dem Nutzer selbst – unabhängig von der Sicherheitslage einer Börse.
Wichtig bei der Auszahlung ist zudem die korrekte Auswahl des Netzwerks: Wird ein falsches Netzwerk gewählt, können die Kryptowerte unwiederbringlich verloren gehen. Eine sorgfältige Prüfung der Wallet-Adresse und des Netzwerks vor dem Versand ist daher unerlässlich.
Häufige Fragen zu Bybit
Ist Bybit seriös?
Aus Sicht der Register spricht nichts gegen Bybit: Die Erlaubnis für Deutschland ist vorhanden.
Ist Bybit Betrug?
Nein, nach Registerlage nicht: Bybit ist ein zugelassener Anbieter. Offizielle Warnungen gegen das Unternehmen liegen nicht vor.
Hat Bybit eine BaFin-Lizenz?
Die Zulassung stammt von der FMA (Österreich) und gilt per EU-Pass auch in Deutschland.
Wer beaufsichtigt Bybit?
FMA (Österreich) (MiCA-Zulassung).
Ist Bybit MiCA-reguliert?
Ja, seit 28.05.2025 über die Bybit EU GmbH.
Welche Erfahrungen gibt es mit Bybit?
Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Bybit dokumentiert haben: 1 BaFin-Meldung(en).
Wo kann ich mich über Bybit beschweren?
Bei beaufsichtigten Finanzunternehmen über das Beschwerdeformular der BaFin, bei unerlaubten Plattformen zusätzlich bei der Polizei.
Wie hoch sind die Handelsgebühren bei Bybit?
Für Bybit EU nennt eine Fachquelle Handelsgebühren von 0,15 % (Maker) und 0,25 % (Taker) beim Spot-Handel, die mit steigendem Handelsvolumen sinken. Für Kreditkarteneinzahlungen fällt laut Anbieterangabe zusätzlich eine Gebühr von 2,5–3,5 % an, SEPA-Überweisungen sind kostenlos.
Wie hoch ist die Mindesteinzahlung bei Bybit?
Laut Anbieterangabe liegt die Mindesteinzahlung bei 1 Euro. Einzahlungen sind per SEPA-Überweisung (1–3 Werktage, kostenlos) oder Kreditkarte möglich, alternativ können Kryptowerte direkt auf die Bybit-Wallet-Adresse gesendet werden.
Ist eine Verifizierung (KYC) bei Bybit notwendig?
Ja, bei Bybit EU ist eine Identitätsprüfung (KYC) mit Ausweisdokument erforderlich, bevor der reguläre Handel möglich ist. Laut Anbieterangabe lässt sich das Onboarding in der Regel in weniger als einer Stunde abschließen.
Was ist beim Bybit-Hack im Februar 2025 passiert?
Am 21. Februar 2025 wurden laut FBI rund 1,5 Milliarden US-Dollar in Ethereum von Bybit entwendet; die US-Behörde macht nordkoreanische Angreifer dafür verantwortlich. Ursache war laut Berichten eine manipulierte Signatur-Oberfläche eines externen Wallet-Anbieters, nicht ein direkter Zugriff auf Bybits eigene Schlüssel. Laut Anbieterangabe wurden alle betroffenen Kundengelder vollständig erstattet.
Gibt es bei Bybit eine Einlagensicherung für Kundengelder?
Eine gesetzliche Einlagensicherung wie bei Bankguthaben (in der EU bis 100.000 €) gibt es für Kryptowerte nicht, auch die MiCA-Verordnung verlangt lediglich die Trennung von Kundengeldern und Transparenzpflichten. Als Ersatz verweist Bybit laut Anbieterangabe auf Cold-Wallet-Verwahrung von über 90 % der Kundengelder sowie monatliche Proof-of-Reserves-Berichte.
Quellen
- ESMA – Interim MiCA Register (zugelassene Krypto-Dienstleister, CASPS.csv)
- BaFin – Verbrauchermitteilungen zu unerlaubten Geschäften (2.662 Meldungen seit 08/2018 ausgewertet)
- Polizeiliche Kriminalprävention – Cybertrading-Betrug
- Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), Art. 75 – Verwahrung von Kryptowerten
- BaFin – Beschwerde über ein Unternehmen einreichen
- BaFin, 30.11.2023: Bybitprofit.com und bybitprofit.io: Bafin ermittelt gegen Betreiber der Websites
- Recherche: bitcoin-2go.de
- Recherche: misscrypto.de
- Recherche: btc-echo.de
- Recherche: ic3.gov
- Recherche: paulhastings.com
- Recherche: ferner-alsdorf.de
- Recherche: block-builders.de
- Recherche: cointracking.info
- Recherche: coincierge.de
- Recherche: bitcoin-2go.de






