Das Prüfergebnis im Überblick
- MiCA-Zulassung mit Gültigkeit für DeutschlandForis DAX MT Limited, zugelassen am 27.01.2025 durch die MFSA (Malta). [Quelle]
- BaFin-Meldung mit Namensbezug4 Meldung(en), zuletzt am 19.12.2025 – Details unten. [Quelle]
Ist Crypto.com ein seriöser Anbieter?
Nach Registerlage ja: Crypto.com hat die in Deutschland nötige Erlaubnis und wird von einer Aufsichtsbehörde kontrolliert.
Wichtig zur Einordnung: Eine Lizenz ist die Mindestvoraussetzung, keine Qualitätsgarantie. Sie schützt vor unseriösen Geschäftsmodellen, nicht vor Verlusten oder schlechtem Service.
Hat Crypto.com eine Lizenz in Deutschland?
Ja. Wir haben beide maßgeblichen Register abgefragt: ESMA (MiCA) und BaFin.
Im MiCA-Register ist die Foris DAX MT Limited (Malta) eingetragen – zugelassen am 27.01.2025 durch die MFSA (Malta). Die Zulassung umfasst: Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, Tausch von Kryptowerten gegen Geld, Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte, Ausführung von Aufträgen. Per EU-Pass gilt sie in 29 Staaten, darunter Deutschland. [Quelle]
Crypto.com Erfahrungen: Was Register und Behörden zeigen
Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Crypto.com dokumentiert haben: 4 BaFin-Meldung(en).
BaFin, 19.12.2025: Tradevest Crypto: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Webseiten tradevestcrypto(.)com sowie blockchainfahndung(.)de. Die Finanzaufsicht BaFin stellt klar, dass Tradevest Crypto, Betreiber der Webseiten tradevestcrypto(.)com sowie blockchainfahndung(.)de, keine Zulassung nach der Verordnung ( EU ) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte ( MiCAR ) zum Erbringen von Kryptowerte-D… [Quelle]
BaFin, 21.06.2024: efundcrypto.com: Bafin warnt vor Website. Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor der Website efundcrypto.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.… [Quelle]
BaFin, 21.05.2024: Website global-xcrypto.com: Bafin warnt vor Global-XCrypto. Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten von Global-XCrypto. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website global-xcrypto.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.… [Quelle]
Achten Sie bei Erfahrungsberichten auf Auszahlungsdauer, Gebühren beim Verkauf, Erreichbarkeit des Supports und ob Kryptowerte auf eine eigene Wallet übertragbar sind.
Ist Crypto.com Betrug?
Nein, nach Registerlage nicht: Crypto.com ist ein zugelassener Anbieter. Offizielle Warnungen gegen das Unternehmen liegen nicht vor.
Wenn Sie Geld an eine unerlaubte Plattform überwiesen haben: Zahlung sofort bei der Bank reklamieren, Anzeige bei der Polizei erstatten, keine weiteren „Gebühren“ für eine angebliche Auszahlung zahlen und sich vor „Recovery“-Firmen hüten, die gegen Vorkasse Geld zurückholen wollen. [Quelle]
Wie sicher ist mein Geld bei Crypto.com?
Kryptowerte müssen nach MiCA getrennt vom Vermögen des Anbieters verwahrt werden. Eine staatliche Entschädigung wie bei Bankeinlagen gibt es für Krypto aber nicht.
Die Zulassung verpflichtet den Anbieter, Kundenbestände eindeutig zuzuordnen und bei einer Insolvenz herauszugeben. [Quelle]
| Was Sie halten | Schutz | Grundlage |
|---|---|---|
| Kryptowerte | Getrennte Verwahrung vom Firmenvermögen vorgeschrieben | MiCA Art. 75 |
| Kursverluste | Kein Schutz – Marktrisiko trägt der Anleger | – |
Wer steht hinter Crypto.com und seit wann gibt es den Anbieter?
Crypto.com wurde 2016 unter dem Namen Monaco von Bobby Bao, Gary Or, Kris Marszalek und Rafael Melo gegründet; im Juli 2018 erfolgte die Umbenennung in Crypto.com. Finanziert wurde der Start unter anderem über ein Initial Coin Offering, bei dem 2017 rund 25 Millionen US-Dollar eingesammelt wurden.
Betrieben wird der Anbieter operativ von Foris DAX Asia Pte. Ltd. mit Hauptsitz in Singapur. Für den europäischen Markt – und damit für deutsche Nutzer relevant – ist die Tochtergesellschaft Foris DAX MT Limited mit Sitz in Malta zuständig, die auch die MiCA-Zulassung hält.
Für Europa hat Crypto.com laut Berichten zudem Frankreich als Standort für ein europäisches Hauptquartier gewählt und dort ein Investment von 150 Millionen Euro angekündigt. Laut eigenen Angaben nutzen mehr als hundert Millionen Kunden in über 90 Ländern die Plattform; eine unabhängige Bestätigung dieser Zahl liegt nicht vor.
Wie hoch sind die Handelsgebühren bei Crypto.com?
Crypto.com arbeitet mit einem gestaffelten Gebührenmodell, das sich am monatlichen Handelsvolumen orientiert. In der Standard-App liegen die Spot-Gebühren laut Vergleichsportalen bei rund 0,25 % (Maker) und 0,40–0,50 % (Taker) für Volumina bis 10.000 Euro beziehungsweise US-Dollar monatlich; bei sehr hohem Volumen sind Gebühren bis zu 0,036 % möglich.
Zusätzlich zu den reinen Handelsgebühren fällt ein marktüblicher Spread an. Ein Vergleichsportal beziffert die geschätzten Gesamtkosten pro Transaktion in der Standard-App auf etwa 1,30 %, zusammengesetzt aus rund 0,75 % Handelsgebühren und Spread-Anteil.
Günstiger handeln lässt sich laut Angaben mehrerer Quellen über die separate Crypto.com Exchange, die ab 0,25 % Maker- und 0,50 % Taker-Gebühr ansetzt. Für P2P-Handel nennt ein weiterer Anbietervergleich Gebühren von 0,10–0,16 % (Maker) und 0,16–0,20 % (Taker). Die konkrete Gebührenstufe hängt jeweils vom gewählten Produkt und individuellen Handelsvolumen ab.
Welche Gebühren fallen bei Auszahlungen und der Crypto.com-Kreditkarte an?
Bei der Crypto.com-Kreditkarte gilt laut Vergleichsportalen ein monatliches Freilimit für gebührenfreie Geldabhebungen von 2.000 Euro; darüber hinausgehende Beträge werden mit 2 % berechnet. Für die höchste Kartenstufe (Obsidian) soll diese Limitierung entfallen.
Unabhängig von der Kartenstufe liegt das monatliche Limit für Abhebungen bei 10.000 Euro, während maximal 25.000 Euro pro Monat auf die Karte eingezahlt werden können.
Für Ein- und Auszahlungen in Euro werden SEPA-Überweisungen sowie Apple Pay und Google Pay laut Anbieter gebührenfrei angeboten, was gegenüber Börsen mit separaten Einzahlungsgebühren als Vorteil genannt wird.
Nutzerberichte auf Vergleichsportalen weisen zudem auf gelegentliche Verzögerungen bei Krypto- und Fiat-Auszahlungen hin. Genaue, tagesaktuelle Gebührensätze sollten vor einer Auszahlung direkt in der App oder auf der Anbieterseite geprüft werden, da sich Konditionen ändern können.
Gibt es bei Crypto.com einen Sparplan für Kryptowährungen?
Ja, über die Funktion "Wiederkehrender Kauf" lässt sich ein Sparplan für Bitcoin, Ethereum und weitere Kryptowährungen einrichten. Nutzer wählen zwischen wöchentlichen, zweiwöchentlichen oder monatlichen Käufen, die automatisiert aus dem Fiat-Wallet, dem Krypto-Wallet oder per Kreditkarte ausgeführt werden.
Der Umfang ist begrenzt: Laut einem Vergleichsportal stehen nur 24 Coins für den Sparplan zur Verfügung, der genaue Ausführungszeitpunkt lässt sich nicht individuell festlegen. Beim Mindestbetrag gibt es widersprüchliche Angaben in der Recherche – ein Portal nennt 45 Euro, ein anderes 15 Euro. Ein einheitlicher, verifizierter Wert lässt sich daraus nicht ableiten.
Vor einer Einrichtung sollten Interessierte die aktuellen Konditionen direkt in der App prüfen, da sich Mindestbeträge und das Coin-Angebot ändern können. Ein Sparplan ersetzt keine Beratung und ist mit den üblichen Kursschwankungen von Kryptowerten verbunden.
Wie viele Kryptowerte und Wertpapiere kann man bei Crypto.com handeln?
Crypto.com bietet laut Anbieter mehr als 400 Kryptowährungen zum Handel an, was ein vergleichsweise breites Angebot darstellt. Seit 2026 sind zusätzlich "Tokenized Stocks" verfügbar – ein Zugang zu US-Aktien und ETFs über die App, mit anfänglich rund 1.500 zugrunde liegenden Werten laut Unternehmensangaben, handelbar bereits ab 1 US-Dollar und rund um die Uhr.
Wichtig: Diese tokenisierten Aktien sind derivative Finanzinstrumente, ausgegeben von Foris Capital CY Limited. Käufer erwerben kein Eigentum an der zugrunde liegenden Aktie und keine Aktionärs- oder Stimmrechte. Die Basiswerte werden von einem in den USA regulierten Broker-Dealer verwahrt, die Emission im EWR unterliegt der Aufsicht der zyprischen CySEC nach MiFID-II-Regeln.
Da Deutschland zum EWR gehört, richtet sich das Angebot auch an deutsche Nutzer. Wer in solche Produkte investiert, sollte sich des derivativen Charakters bewusst sein – es handelt sich nicht um den direkten Erwerb von Aktien.
Gibt es bei Crypto.com eine Mindesteinlage?
Für den Kryptohandel gibt es laut Anbieter keine feste Mindesteinzahlung – bereits Kleinstbeträge wie 1 USDT oder 0,00001 BTC genügen, um zu starten. Eine Einstiegshürde in Form eines Mindestkapitals besteht damit für den regulären Kauf und Verkauf von Kryptowerten nicht.
Abweichende Mindestbeträge können bei einzelnen Funktionen gelten, etwa bei Sparplänen, wo die Recherche unterschiedliche Angaben liefert. Auch bei der Kreditkarte oder bestimmten Ein- und Auszahlungswegen können separate Grenzen greifen, die von der gewählten Zahlungsmethode abhängen.
Vor dem ersten Einsatz von Geld sollten Nutzer die aktuellen Bedingungen in der App prüfen, da sich Mindestbeträge je nach Produkt und Zahlungsweg unterscheiden können. Wer wenig Kapital einsetzen möchte, sollte zudem bedenken, dass bei sehr kleinen Beträgen Gebühren und Spread anteilig stärker ins Gewicht fallen können.
Wie sicher ist die Verwahrung – und kann man auf eine eigene Wallet auszahlen?
In der Standard-App verwahrt Crypto.com die privaten Schlüssel für die Nutzer (Custodial-Modell) – die Kontrolle über die Kryptowerte liegt damit beim Unternehmen, nicht beim Kunden selbst. Laut Anbieter werden 100 Prozent der Krypto-Bestände offline gelagert, wofür Crypto.com mit dem Hardware-Wallet-Anbieter Ledger zusammenarbeitet.
Wer die volle Kontrolle über die eigenen Schlüssel behalten möchte, kann auf "Crypto.com Onchain" (DeFi Wallet) ausweichen. Dabei handelt es sich um eine non-custodial Multi-Chain-Wallet, bei der die Nutzer selbst für die Verwahrung verantwortlich sind. Eine Auszahlung von der Standard-App auf eine eigene, externe Wallet ist grundsätzlich möglich.
Mehrere Vergleichsportale weisen darauf hin, dass Nutzer in Erfahrungsberichten von Verzögerungen und Komplikationen bei Auszahlungen von Krypto- oder Fiat-Guthaben berichten. Im Vergleich zu anderen Börsen wird dies teils als besonders auffällig beschrieben. Belastbare Zahlen zu Häufigkeit oder Dauer solcher Vorfälle liegen nicht vor.
Gibt es bei Crypto.com eine Einlagensicherung?
Für Kryptowerte gibt es keine gesetzliche Einlagensicherung, wie sie etwa Bankguthaben in der EU über die Einlagensicherungsrichtlinie genießen. Das gilt für Crypto.com ebenso wie für andere Krypto-Handelsplätze. Kryptowerte fallen nicht unter die Einlagensicherungssysteme der Banken- oder Wertpapierwelt.
Die MiCA-Verordnung, unter der Crypto.com über die maltesische Einheit Foris DAX MT Limited reguliert ist, verpflichtet Anbieter von Kryptodienstleistungen zu bestimmten organisatorischen Vorkehrungen und zur getrennten Verwahrung von Kundengeldern. Eine Garantie im Sinne einer Einlagensicherung, die Verluste im Insolvenzfall oder bei einem Hackerangriff vollständig ausgleicht, ist damit jedoch nicht verbunden.
Nutzer sollten sich bewusst sein, dass eingezahlte Kryptowerte grundsätzlich dem Marktrisiko sowie einem Ausfallrisiko des Verwahrers unterliegen. Diese Einordnung gilt unabhängig von der Regulierung nach MiCA und betrifft den Krypto-Sektor insgesamt.
Wie erreicht man den Kundenservice von Crypto.com?
Der Kundenservice von Crypto.com läuft laut mehreren Testberichten hauptsächlich über einen Live-Chat innerhalb der App beziehungsweise Website. Dies wird als Hauptkanal für Support-Anfragen beschrieben, auch in Unternehmensantworten auf der Bewertungsplattform Trustpilot.
Ein deutschsprachiger Support wird nach Angaben mehrerer Vergleichsportale nicht angeboten. Auch die App selbst ist nur auf Englisch verfügbar, was für deutsche Nutzer sowohl bei der Bedienung als auch im Kontakt mit dem Support eine Hürde darstellen kann.
Testberichte bewerten den Kundenservice von Crypto.com insgesamt als ausbaufähig. Konkrete Angaben zu Erreichbarkeitszeiten, Wartezeiten oder alternativen Kontaktwegen wie Telefon oder E-Mail liegen aus den vorliegenden Quellen nicht vor. Nutzer, die auf deutschsprachige Unterstützung angewiesen sind, sollten dies bei der Wahl der Plattform berücksichtigen.
Warum hat die BaFin gegen Crypto.com ermittelt?
Die BaFin ermittelte 2023 gegen Crypto.com wegen des Verdachts, dass der Anbieter in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis gezielt Kunden ansprach. Hintergrund: 2021 ging Crypto.com eine Kooperation mit der Münchner Plattform CM-Equity AG ein, einem lizenzierten Wertpapierinstitut, und bezeichnete sich gegenüber Anfragen als "gebundener Vermittler der CM Equity AG".
Laut finanzen.net und thepaypers.com erlaubte zwar die maltesische Lizenz den App-Zugang für Nutzer, für gezielte Werbung gegenüber deutschen Kunden fehlte jedoch die dafür notwendige zusätzliche Erlaubnis. In der Folge zog sich Crypto.com laut diesen Quellen vom deutschen Markt zurück; die deutschsprachige Verfügbarkeit sowie Hinweise auf die CM-Equity-Kooperation verschwanden von der Plattform. Laut finance forward wurde die App in Deutschland dennoch mindestens 1,3 Millionen Mal heruntergeladen.
Seit dem 27.01.2025 verfügt die Malta-Einheit Foris DAX MT Limited über eine MiCA-Zulassung mit EU-Pass für Deutschland, wodurch sich die regulatorische Ausgangslage gegenüber 2023 geändert hat. Eine BaFin-Meldung mit Namensbezug aus jüngerer Zeit liegt vor und sollte gesondert eingeordnet werden.
Häufige Fragen zu Crypto.com
Ist Crypto.com seriös?
Nach Registerlage ja: Crypto.com hat die in Deutschland nötige Erlaubnis und wird von einer Aufsichtsbehörde kontrolliert.
Ist Crypto.com Betrug?
Nein, nach Registerlage nicht: Crypto.com ist ein zugelassener Anbieter. Offizielle Warnungen gegen das Unternehmen liegen nicht vor.
Hat Crypto.com eine BaFin-Lizenz?
Die Zulassung stammt von der MFSA (Malta) und gilt per EU-Pass auch in Deutschland.
Wer beaufsichtigt Crypto.com?
MFSA (Malta) (MiCA-Zulassung).
Ist Crypto.com MiCA-reguliert?
Ja, seit 27.01.2025 über die Foris DAX MT Limited.
Welche Erfahrungen gibt es mit Crypto.com?
Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Crypto.com dokumentiert haben: 4 BaFin-Meldung(en).
Wo kann ich mich über Crypto.com beschweren?
Bei beaufsichtigten Finanzunternehmen über das Beschwerdeformular der BaFin, bei unerlaubten Plattformen zusätzlich bei der Polizei.
Wie hoch sind die Handelsgebühren bei Crypto.com?
In der Standard-App liegen die Spot-Handelsgebühren laut Anbieter bei 0,25 % für Maker und 0,40–0,50 % für Taker bei einem monatlichen Volumen bis 10.000 US-Dollar, gestaffelt nach Handelsvolumen. Über die separate Crypto.com Exchange sind laut Vergleichsportalen teils niedrigere Gebühren möglich; hinzu kommt jeweils ein marktüblicher Spread.
Bietet Crypto.com einen Sparplan für Kryptowährungen an?
Ja, über die Funktion "Wiederkehrender Kauf" lassen sich laut Anbieter automatisierte Käufe in wöchentlichen, zweiwöchentlichen oder monatlichen Intervallen einrichten. Laut Vergleichsportalen ist die Auswahl mit rund 24 Coins begrenzt, und Angaben zum Mindestbetrag schwanken je nach Quelle zwischen 15 und 45 Euro.
Kann man bei Crypto.com auch Aktien handeln?
Seit 2026 bietet Crypto.com laut Anbieter sogenannte "Tokenized Stocks" an – Zugang zu rund 1.500 US-Aktien und ETFs bereits ab 1 US-Dollar, handelbar rund um die Uhr. Dabei erwerben Nutzer laut Anbieter kein Eigentum an den zugrunde liegenden Aktien, sondern derivative Finanzinstrumente, die deren Kurs abbilden.
Wie werden die Kryptowerte bei Crypto.com verwahrt?
In der Standard-App verwahrt Crypto.com die privaten Schlüssel der Nutzer selbst (Custodial-Modell); laut Anbieter werden 100 % der Kryptobestände offline gelagert, in Kooperation mit dem Hardware-Wallet-Anbieter Ledger. Wer die volle Kontrolle über die eigenen Schlüssel behalten möchte, kann alternativ die non-custodial DeFi-Wallet "Crypto.com Onchain" nutzen.
Gibt es bei Crypto.com deutschsprachigen Kundenservice?
Nein, laut mehreren Testportalen wird kein deutschsprachiger Support angeboten, die App sowie der Kundenservice sind auf Englisch. Support-Anfragen laufen laut Nutzerberichten überwiegend über einen Live-Chat.
Quellen
- ESMA – Interim MiCA Register (zugelassene Krypto-Dienstleister, CASPS.csv)
- BaFin – Verbrauchermitteilungen zu unerlaubten Geschäften (2.662 Meldungen seit 08/2018 ausgewertet)
- Polizeiliche Kriminalprävention – Cybertrading-Betrug
- Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), Art. 75 – Verwahrung von Kryptowerten
- BaFin – Beschwerde über ein Unternehmen einreichen
- BaFin, 19.12.2025: Tradevest Crypto: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Webseiten tradevestcrypto(.)com sowie blockchainfahndung(.)de
- BaFin, 21.06.2024: efundcrypto.com: Bafin warnt vor Website
- BaFin, 21.05.2024: Website global-xcrypto.com: Bafin warnt vor Global-XCrypto
- BaFin, 17.10.2023: alphascrypto.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website
- Recherche: wiwo.de
- Recherche: kryptovergleich.de
- Recherche: bitcoin-2go.de
- Recherche: finanzwissen.de
- Recherche: finanzsache.com
- Recherche: prnewswire.com
- Recherche: en.cryptonomist.ch
- Recherche: cryptoticker.io
- Recherche: alarm.de
- Recherche: crypto.com
- Recherche: bitcoin-2go.de
- Recherche: broker-test.at






