Das Prüfergebnis im Überblick
- MiCA-Zulassung mit Gültigkeit für DeutschlandDEBLOCK SAS, zugelassen am 23.05.2025 durch die AMF (Frankreich). [Quelle]
- BaFin-Meldung mit Namensbezug1 Meldung(en), zuletzt am 20.04.2026 – Details unten. [Quelle]
Wie seriös ist Deblock?
Ja, zumindest formal: Deblock ist bei der zuständigen Behörde registriert und darf sein Angebot in Deutschland machen.
Wichtig zur Einordnung: Eine Lizenz ist die Mindestvoraussetzung, keine Qualitätsgarantie. Sie schützt vor unseriösen Geschäftsmodellen, nicht vor Verlusten oder schlechtem Service.
Hat Deblock eine Lizenz in Deutschland?
Ja. Maßgeblich sind das MiCA-Register der ESMA und die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Im MiCA-Register ist die DEBLOCK SAS (Frankreich) eingetragen – zugelassen am 23.05.2025 durch die AMF (Frankreich). Die Zulassung umfasst: Tausch von Kryptowerten gegen Geld, Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte, Ausführung von Aufträgen. Per EU-Pass gilt sie in 29 Staaten, darunter Deutschland. [Quelle]
Deblock Erfahrungen: Was Register und Behörden zeigen
Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Deblock dokumentiert haben: 1 BaFin-Meldung(en).
BaFin, 20.04.2026: Bafin warnt vor Angeboten von der E -Mailadresse support(at)de-blockchain(.)com. Die Bafin warnt vor Angeboten von der E -Mailadresse support(at)de-blockchain(.)com. Nach ihren Erkenntnissen wird die Rückführung von Kryptowerten und deren Auszahlung auf eine Wallet oder ein Bankkonto angeboten.… [Quelle]
Achten Sie bei Erfahrungsberichten auf Auszahlungsdauer, Gebühren beim Verkauf, Erreichbarkeit des Supports und ob Kryptowerte auf eine eigene Wallet übertragbar sind.
Betrug bei Deblock?
Nein, nach Registerlage nicht: Deblock ist ein zugelassener Anbieter. Offizielle Warnungen gegen das Unternehmen liegen nicht vor.
Wenn Sie Geld an eine unerlaubte Plattform überwiesen haben: Zahlung sofort bei der Bank reklamieren, Anzeige bei der Polizei erstatten, keine weiteren „Gebühren“ für eine angebliche Auszahlung zahlen und sich vor „Recovery“-Firmen hüten, die gegen Vorkasse Geld zurückholen wollen. [Quelle]
Wie sicher ist mein Geld bei Deblock?
Kryptowerte müssen nach MiCA getrennt vom Vermögen des Anbieters verwahrt werden. Eine staatliche Entschädigung wie bei Bankeinlagen gibt es für Krypto aber nicht.
Die Zulassung verpflichtet den Anbieter, Kundenbestände eindeutig zuzuordnen und bei einer Insolvenz herauszugeben. [Quelle]
| Was Sie halten | Schutz | Grundlage |
|---|---|---|
| Kryptowerte | Getrennte Verwahrung vom Firmenvermögen vorgeschrieben | MiCA Art. 75 |
| Kursverluste | Kein Schutz – Marktrisiko trägt der Anleger | – |
Wer steht hinter Deblock und seit wann gibt es den Anbieter?
Deblock wurde im Oktober 2022 von Adriana Restrepo, Jean Meyer, Mario Eguiluz und Aaron Beck gegründet, die zuvor bei der Neobank Revolut und beim Wallet-Hersteller Ledger tätig waren. Das Unternehmen firmiert als DEBLOCK SAS mit Sitz in Frankreich und beschäftigt laut eigenen Angaben mehr als 60 Mitarbeiter.
Der Markteintritt erfolgte im April 2024 in Frankreich, gefolgt von Spanien und im Mai 2025 von Deutschland. Deblock ist mittlerweile in mehreren europäischen Ländern aktiv. In einer Series-A-Runde sammelte das Start-up laut Fintechfutures 30 Millionen Euro ein, angeführt von Speedinvest mit CommerzVentures und Latitude als Co-Investoren.
Wie sind Einlagen und Guthaben bei Deblock abgesichert?
Euro-Guthaben auf dem Girokonto sind über Partnerbanken abgesichert. Deblock arbeitet laut Recherche mit Natixis und Crédit Agricole zusammen; im Insolvenzfall greift der französische Einlagensicherungsfonds FGDR bis zu 100.000 Euro pro Kunde.
Kryptowerte fallen nicht unter diese Einlagensicherung, da sie in einer eigenverwahrten Wallet liegen und rechtlich anders behandelt werden als Bankguthaben. Wird die Funktion "Account Yield" aktiviert, werden Euro-Guthaben laut einem Nutzerforum in den Stablecoin EURCV umgewandelt und in einem DeFi-Tresor des Anbieters Morpho verwahrt – auch dieses Guthaben ist dann nicht mehr durch die gesetzliche Einlagensicherung gedeckt.
Welche Gebühren fallen bei Deblock an?
Das Basiskonto ist kostenlos, ebenso SEPA-Überweisungen, Kartenzahlungen in Euro und die reine Verwahrung von Kryptowährungen. Für Kauf, Verkauf und Tausch von Kryptowerten berechnet Deblock im Standardmodell laut Recherche 1,99 Prozent pro Transaktion.
Ein Premium-Tarif kostet 14,99 Euro monatlich und senkt die Krypto-Handelsgebühr auf 0,49 Prozent, zusätzlich gibt es Cashback und höhere Freigrenzen. Netzwerkgebühren bei Blockchain-Transaktionen übernimmt Deblock laut Anbieter, wenn Nutzer keine eigenen Gas-Token besitzen. Kartenaufladungen bis 2.000 Euro sind gebührenfrei. Diese Angaben stammen überwiegend aus Vergleichsportalen, nicht von Deblock selbst oder einer Aufsichtsbehörde – im Detail können sie abweichen.
Wie funktioniert die Krypto-Wallet bei Deblock und wer verwaltet die Schlüssel?
Bei Deblock verwaltet der Nutzer selbst die privaten Schlüssel seiner Krypto-Wallet, nicht der Anbieter (laut Anbieter). Es handelt sich damit um eine Non-Custodial-Wallet: Weder Deblock noch Dritte können laut Anbieter Guthaben einfrieren oder darauf zugreifen. Ein- und Auszahlungen von Kryptowerten sind ohne Limit möglich.
Diese Eigenverwahrung bedeutet zugleich volle Eigenverantwortung. Gehen Zugangsdaten oder der Schlüssel verloren, sind die Kryptowerte laut Anbieter unwiederbringlich verloren – es gibt keine Wiederherstellung durch Deblock. Das unterscheidet die Wallet von klassischen Bankguthaben, für die eine gesetzliche Einlagensicherung greift.
Vor- und Nachteile von Deblock
Deblock verbindet ein Euro-Girokonto mit einer eigenverwahrenden Krypto-Wallet unter einer MiCA-Zulassung für Deutschland.
Vorteile (laut Anbieter/Presse): - Reguliertes Geschäftsmodell mit MiCA-Erlaubnis und EU-Pass - Girokonto-Einlagen gesetzlich abgesichert über den französischen FGDR - Volle Kontrolle über private Schlüssel der Krypto-Wallet - Kostenloses Basiskonto ohne Mindesteinlage
Nachteile / offene Punkte: - Krypto-Guthaben in der Wallet fällt nicht unter die Einlagensicherung - Bei aktiviertem "Account Yield" sind umgewandelte Gelder laut Nutzerforum ebenfalls nicht gesichert - Keine Telefon-Hotline laut mehreren Quellen (widersprüchliche Angaben) - BaFin-Meldung mit Namensbezug vorhanden, die eine gesonderte Prüfung nahelegt
Für wen eignet sich Deblock – und für wen nicht?
Deblock richtet sich an Nutzer, die ein Euro-Girokonto mit Krypto-Funktionen in einer App suchen und Wert auf Eigenverwahrung ihrer Kryptowerte legen. Wer selbstständig private Schlüssel verwalten möchte und mit dem Risiko eines vollständigen Verlusts bei Schlüsselverlust umgehen kann, findet hier ein reguliertes Angebot mit MiCA-Erlaubnis.
Weniger geeignet ist Deblock für Personen, die auf telefonischen Support angewiesen sind, Wertpapiere wie Aktien oder ETFs handeln möchten oder eine vollständige Einlagensicherung auch für Krypto-Guthaben erwarten. Bei Unsicherheiten zum eigenen Umgang mit Krypto- oder Finanzprodukten bietet check-dein-spiel.de (0800 1 37 27 00) Beratung an.
Häufige Fragen zu Deblock
Ist Deblock seriös?
Ja, zumindest formal: Deblock ist bei der zuständigen Behörde registriert und darf sein Angebot in Deutschland machen.
Ist Deblock Betrug?
Nein, nach Registerlage nicht: Deblock ist ein zugelassener Anbieter. Offizielle Warnungen gegen das Unternehmen liegen nicht vor.
Hat Deblock eine BaFin-Lizenz?
Die Zulassung stammt von der AMF (Frankreich) und gilt per EU-Pass auch in Deutschland.
Wer beaufsichtigt Deblock?
AMF (Frankreich) (MiCA-Zulassung).
Ist Deblock MiCA-reguliert?
Ja, seit 23.05.2025 über die DEBLOCK SAS.
Welche Erfahrungen gibt es mit Deblock?
Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Deblock dokumentiert haben: 1 BaFin-Meldung(en).
Wo kann ich mich über Deblock beschweren?
Bei beaufsichtigten Finanzunternehmen über das Beschwerdeformular der BaFin, bei unerlaubten Plattformen zusätzlich bei der Polizei.
Sind Einlagen bei Deblock durch eine Einlagensicherung geschützt?
Girokonto-Guthaben liegt auf Treuhandkonten bei den Partnerbanken Natixis und Crédit Agricole und ist über den französischen Einlagensicherungsfonds FGDR bis 100.000 Euro pro Kunde abgesichert. Wird die Funktion "Account Yield" aktiviert, fließen die Gelder in einen DeFi-Tresor (EURCV/Morpho) und sind dann nicht mehr durch diese Einlagensicherung gedeckt. Krypto-Bestände in der Wallet fallen grundsätzlich nicht unter die Einlagensicherung.
Welche Gebühren fallen bei Deblock an?
Girokonto, SEPA-Überweisungen, Kartenzahlungen in Euro und die Krypto-Verwahrung sind im Standardmodell laut Anbieter gebührenfrei. Für Kauf, Verkauf und Tausch von Kryptowerten werden 1,99 % je Transaktion berechnet, im Premium-Tarif (14,99 €/Monat) reduziert auf 0,49 %. Angaben zu Freibeträgen bei Sofortüberweisungen und Kartenaufladung variieren je nach Quelle.
Bietet Deblock Zinsen auf das Guthaben?
Ja, laut Anbieter wird Euro-Guthaben auf dem Girokonto täglich verzinst – 2 % pro Jahr im Standardtarif, 4 % im Abo-Modell, ohne Mindestbetrag oder Obergrenze. Ein klassischer, automatisierter Sparplan mit regelmäßigem Einzug ist nicht verfügbar. Die Zinsbasis (EUR CoinVertible/Morpho) unterscheidet sich von einem klassischen Tagesgeldkonto.
Welche Kryptowährungen kann man bei Deblock handeln?
Kernangebote sind Bitcoin, Ethereum und Solana sowie das Base-Netzwerk; je nach Quelle werden zusätzlich über 200 bzw. über 40 weitere Kryptowerte genannt – die Angaben widersprechen sich. Wertpapiere wie Aktien oder ETFs bietet Deblock nach aktuellem Rechercheergebnis nicht an.
Wie kann man den Kundenservice von Deblock erreichen?
Support ist laut Anbieter rund um die Uhr per In-App-Chat und E-Mail (support@deblock.com) in Deutsch, Englisch und Französisch erreichbar. Ob zusätzlich eine Telefon-Hotline existiert, wird in den Quellen widersprüchlich dargestellt – eine offizielle Bestätigung liegt nicht vor.
Quellen
- ESMA – Interim MiCA Register (zugelassene Krypto-Dienstleister, CASPS.csv)
- BaFin – Verbrauchermitteilungen zu unerlaubten Geschäften (2.662 Meldungen seit 08/2018 ausgewertet)
- Polizeiliche Kriminalprävention – Cybertrading-Betrug
- Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), Art. 75 – Verwahrung von Kryptowerten
- BaFin – Beschwerde über ein Unternehmen einreichen
- BaFin, 20.04.2026: Bafin warnt vor Angeboten von der E -Mailadresse support(at)de-blockchain(.)com
- Recherche: capitalo.de
- Recherche: bankdaten.de
- Recherche: kritische-anleger.de
- Recherche: boersen-zeitung.de
- Recherche: btc-echo.de
- Recherche: finanzentdecker.de
- Recherche: bankdaten.de
- Recherche: bankdaten.de
- Recherche: it-finanzmagazin.de
- Recherche: tagesgeldvergleich.net
- Recherche: bankdaten.de






