AchtungFalleLizenz-Check · Register · Warnungen

NAGA: BaFin-Unternehmensdatenbank: Naga Markets Europe Ltd. grenzüberschreitender Dienstleister (§ 74 WpIG); zusätzlich MiCA-Zulassung NAGA X (CySEC, 08.06.2026). Achtung: BaFin warnt vor Betrügern, die sich als dieser Anbieter ausgeben (Fake-Klone) – eigener Abschnitt „So erkennst du die echte Seite“. BaFin-Meldung mit Namensbezug vorhanden – manuell prüfen.

Geprüft am 25.09.2026 Register: MiCA · BaFin So prüfen wir

Das Prüfergebnis im Überblick

  • MiCA-Zulassung ohne DeutschlandNAGA X – Deutschland nicht im EU-Pass enthalten. [Quelle]
  • Eintrag in der BaFin-UnternehmensdatenbankNaga Markets Europe Ltd. (Grenzüberschreitender Dienstleister (WpI) gem. § 74 WpIG). [Quelle]
  • Fake-Seiten unter falschem NamenDie BaFin warnt 8× vor Betrügern, die sich als NAGA ausgeben. [Quelle]

Wie seriös ist NAGA?

Nach Registerlage ja: NAGA hat die in Deutschland nötige Erlaubnis und wird von einer Aufsichtsbehörde kontrolliert.

Wichtig zur Einordnung: Eine Lizenz ist die Mindestvoraussetzung, keine Qualitätsgarantie. Sie schützt vor unseriösen Geschäftsmodellen, nicht vor Verlusten oder schlechtem Service.

Hat NAGA eine Lizenz in Deutschland?

Nicht eindeutig. Maßgeblich sind das MiCA-Register der ESMA und die BaFin-Unternehmensdatenbank.

Im MiCA-Register ist die NAGA X (Zypern) eingetragen – zugelassen am 08.06.2026 durch die CySEC (Zypern). Die Zulassung umfasst: Providing custody and administration of crypto-assets on behalf of clients, Exchange of crypto-assets for funds, Exchange of crypto-assets for other crypto-assets, Execution of orders on behalf of clients. Deutschland ist im EU-Pass nicht enthalten. [Quelle]

In der BaFin-Unternehmensdatenbank steht die Naga Markets Europe Ltd. mit der Kategorie „Grenzüberschreitender Dienstleister (WpI) gem. § 74 WpIG“. [Quelle]

NAGA Erfahrungen: Was Register und Behörden zeigen

Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu NAGA dokumentiert haben: 8 BaFin-Meldung(en).

In allen 2.662 Verbrauchermitteilungen der BaFin zu unerlaubten Geschäften seit August 2018 gibt es keine Warnung gegen NAGA selbst. Die Treffer zum Namen betreffen ausschließlich Betrüger, die sich als der Anbieter ausgeben. [Quelle]

Achten Sie bei Erfahrungsberichten auf Auszahlungsdauer, Gebühren beim Verkauf, Erreichbarkeit des Supports und ob Kryptowerte auf eine eigene Wallet übertragbar sind.

NAGA: Betrug oder seriös?

Nein, nach Registerlage nicht: NAGA ist ein zugelassener Anbieter. Betrug gibt es aber im Namen von NAGA – die BaFin warnt vor gefälschten Seiten und Nachrichten.

Wenn Sie Geld an eine unerlaubte Plattform überwiesen haben: Zahlung sofort bei der Bank reklamieren, Anzeige bei der Polizei erstatten, keine weiteren „Gebühren“ für eine angebliche Auszahlung zahlen und sich vor „Recovery“-Firmen hüten, die gegen Vorkasse Geld zurückholen wollen. [Quelle]

Achtung Fake: So erkennen Sie falsche NAGA-Seiten

Die BaFin hat 8× vor Betrügern gewarnt, die sich als NAGA ausgeben.

07.07.2025: heylenag.com: Bafin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten [Quelle]

19.04.2022: Frankfurt Investing GmbH : Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG“ [Quelle]

01.07.2022: EJ Investment: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG “ [Quelle]

21.06.2022: elliott-investment.com: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG“ [Quelle]

Von der BaFin gemeldet – nicht NAGA

Die echte Website ist naga.com. Diese Adressen nutzen Betrüger laut BaFin:

  • heylenag.com
  • elliott-investment.com
  • trautmansons.com

Wer steckt hinter NAGA – Gründung, Sitz und Struktur?

Hinter NAGA steht die The NAGA Group AG, ein 2015 von Yasin Sebastian Qureshi, Christoph Brück und Benjamin Bilski gegründetes FinTech-Unternehmen mit Sitz in Hamburg (Handelsregister Hamburg, HRB 136811). Die Aktie ist an der Frankfurter Börse notiert – seit 2023 allerdings nicht mehr im regulierten Markt, sondern im Freiverkehr mit geringeren Transparenzpflichten.

Operativ handeln Kunden über die zypriotische Tochtergesellschaft Naga Markets Europe Ltd., die zusätzlich als grenzüberschreitender Wertpapierdienstleister bei der BaFin registriert ist. 2026 fusionierte NAGA laut Unternehmensangaben operativ mit der CAPEX Group; das Unternehmen meldete für das erste Quartal 2026 den ersten profitablen Jahresauftakt der Firmengeschichte.

Welche Gebühren fallen bei NAGA für Handel und Auszahlung an?

Ein- und Kontoführung sind laut mehreren Testportalen bei NAGA grundsätzlich kostenlos, Auszahlungen kosten je nach VIP-Level bis zu 5 Euro. Der Aktienhandel wird pauschal mit rund 3 US-Dollar pro Trade angegeben, für rund 400 Aktien und etwa 15 ETFs im Angebot.

Beim Copytrading fällt laut Testportalen eine fixe Gebühr pro nachgeahmtem Trade an, hinzu kommt eine Erfolgsbeteiligung, sobald ein Gewinn-Schwellenwert überschritten wird. Mehrere Testberichte bemängeln, dass die Gebührenstruktur insgesamt schwer zu durchschauen sei – unterschiedliche Sätze je Auszahlungsweg, variable Copy-Gebühren und Spreads erschweren den Vergleich. Ein Anbieter nennt zudem eine monatliche Inaktivitätsgebühr von 50 US-Dollar.

Wie viele Kryptowerte und Wertpapiere kann man bei NAGA handeln?

Insgesamt sollen bei NAGA laut Anbieterangaben über 4.000 Instrumente handelbar sein, darunter CFDs auf Kryptowährungen, Indizes, Aktien, ETFs und Futures sowie rund 49 Forex-Paare. Als Kryptowerte-CFD stehen laut Testportalen rund zwei Dutzend digitale Assets zur Verfügung, etwa Bitcoin, Ethereum, Ripple und Litecoin.

Für den Handel echter Kryptowerte existiert die separate Plattform NAGAX mit einer eigenen Wallet, über die laut Anbieter mehr als 700 Kryptowährungen zugänglich sein sollen. Wichtig: Bei CFDs (CryptoX) erwerben Sie keine Kryptowerte selbst, sondern bilden nur deren Kursentwicklung ab – ein Auszahlen auf eine externe Wallet ist hier nicht vorgesehen.

Gab es rechtliche Auseinandersetzungen oder Aufsichtsmaßnahmen gegen NAGA?

Ja, es gab mehrere Verfahren. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg reichte 2024 Klage gegen den Copytrading-Anbieter wegen irreführender Werbung ein; laut Handelsblatt wurden dabei siebenstellige Kundenverluste thematisiert. Das Landgericht Hamburg verurteilte die Beklagte am 04.02.2025 (Az. 406 HKO 46/24) zur Unterlassung, weil Informationen zu Trading-Strategien unter "Stats" nicht korrekt angezeigt wurden. Ein weiteres Verfahren (Az. 14 O 63/24 KfH) wurde vom Landgericht Karlsruhe im November 2025 als unzulässig abgewiesen. Ein zweites Verfahren zu Gewinn- und Risikoangaben beim Copytrading läuft laut Verbraucherzentrale weiter. Zusätzlich warnt die BaFin vor Fake-Seiten, die sich unrechtmäßig als NAGA-Gesellschaft ausgeben (Identitätsmissbrauch) – das betrifft die echte NAGA-Seite selbst nicht direkt.

Vor- und Nachteile von NAGA

Die Einordnung stützt sich auf Registerdaten und Presseberichte, nicht auf eine eigene Bewertung.

  • Vorteil: Grenzüberschreitende Erlaubnis nach § 74 WpIG bei der BaFin gelistet, zusätzlich MiCA-Zulassung für NAGA X seit Juni 2026 über die CySEC.
  • Vorteil: Breites Angebot mit laut Anbieter über 4.000 Instrumenten, darunter CFDs und echte Kryptowerte.
  • Vorteil: Einlagensicherung über den zypriotischen Anlegerentschädigungsfonds (ICF) bis 20.000 Euro pro Kunde – gilt nicht für CFD-Kapital.
  • Nachteil: Gerichtlich bestätigte Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung (LG Hamburg, 2025).
  • Nachteil: Als schwer verständlich beschriebene Gebührenstruktur bei Copytrading und Auszahlungen laut mehreren Testportalen.
  • Nachteil: Fake-Klone im Umlauf, vor denen die BaFin warnt.

Für wen eignet sich NAGA – und für wen nicht?

Das Angebot richtet sich laut verfügbaren Fakten an Anleger, die CFDs, Copytrading oder Kryptowerte über eine regulierte europäische Struktur handeln möchten und mit den Risiken beider Produktarten vertraut sind. Die Mindesteinzahlung wird je nach Quelle unterschiedlich angegeben, teils ab niedrigen Beträgen. Wer Wert auf eine einfache, transparente Gebührenübersicht legt, sollte die als komplex beschriebenen Kosten für Copytrading und Auszahlungen vorab genau prüfen. Für Personen, die primär in echte Kryptowerte mit eigener Wallet-Kontrolle investieren möchten, ist relevant, dass CFD-Handel (CryptoX) und Wallet-Funktionen (NAGAX) getrennte Produkte sind. Wegen der laufenden Verfahren zu Werbeaussagen empfiehlt sich eine kritische Prüfung der Marketingangaben. Bei Fragen zu problematischem Handels- oder Spielverhalten hilft check-dein-spiel.de oder die Hotline 0800 1 37 27 00.

Häufige Fragen zu NAGA

Ist NAGA seriös?

Nach Registerlage ja: NAGA hat die in Deutschland nötige Erlaubnis und wird von einer Aufsichtsbehörde kontrolliert.

Ist NAGA Betrug?

Nein, nach Registerlage nicht: NAGA ist ein zugelassener Anbieter. Betrug gibt es aber im Namen von NAGA – die BaFin warnt vor gefälschten Seiten und Nachrichten.

Hat NAGA eine BaFin-Lizenz?

NAGA ist in der BaFin-Unternehmensdatenbank eingetragen: Grenzüberschreitender Dienstleister (WpI) gem. § 74 WpIG.

Wer beaufsichtigt NAGA?

Nach unserem Registerabgleich keine EU-Aufsicht mit Zulassung für Deutschland.

Welche Erfahrungen gibt es mit NAGA?

Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu NAGA dokumentiert haben: 8 BaFin-Meldung(en).

Wo kann ich mich über NAGA beschweren?

Bei beaufsichtigten Finanzunternehmen über das Beschwerdeformular der BaFin, bei unerlaubten Plattformen zusätzlich bei der Polizei.

Wie hoch ist die Mindesteinzahlung bei NAGA?

Angaben dazu schwanken je nach Quelle und Einzahlungsmethode: Ein Testportal nennt 200 Euro, eine andere Quelle spricht von einem Einstieg ab 5 US-Dollar. Interessenten sollten den aktuell gültigen Betrag direkt auf naga.com bzw. im Kundenkonto prüfen.

Welche Kryptowerte und Wertpapiere kann man bei NAGA handeln?

Über CFDs bietet NAGA rund 25 Kryptowerte (u. a. BTC, ETH, XRP, SOL) sowie laut Anbieter über 4.000 Instrumente insgesamt, darunter Aktien, ETFs, Indizes und Futures. Über die separate NAGA-X-Plattform sind zusätzlich mehr als 700 echte Kryptowährungen sowie eine eigene Wallet verfügbar (Stand Recherche 2026).

Kann man bei NAGA Kryptowährungen auf eine eigene Wallet auszahlen?

Das kommt auf das Produkt an: Beim CFD-Angebot "CryptoX" gibt es keine eigene Wallet, da nur auf Kursdifferenzen gehandelt wird. Für echte Kryptowerte steht die separate NAGA-X-Wallet zur Verfügung, mit der Nutzer Coins kaufen, halten und versenden können; frühere Einschränkungen bei Ein- und Auszahlungen wurden laut Recherche 2024 beschrieben.

Welche Gebühren fallen bei NAGA für Handel und Auszahlung an?

Ein- und Kontoführung sind laut Anbieter kostenlos, Auszahlungen können je nach VIP-Level zwischen 0 und 5 Euro kosten. Beim Copytrading fällt zusätzlich meist eine kleine Fixgebühr pro Trade sowie eine Erfolgsbeteiligung auf Gewinne oberhalb eines Schwellenwerts an; mehrere Testportale bewerten die Gebührenstruktur insgesamt als unübersichtlich.

Sind Kundeneinlagen bei NAGA abgesichert?

Für den CFD-Handel über die zypriotische NAGA Markets Europe Ltd. greift die gesetzliche Einlagensicherung über den zypriotischen Anlegerentschädigungsfonds (ICF) bis 20.000 Euro pro Kunde – investiertes CFD-Kapital selbst fällt jedoch nicht darunter. Bei E-Geld-Produkten werden Kundengelder laut Recherche getrennt vom Unternehmensvermögen verwahrt.

Quellen

  1. ESMA – Interim MiCA Register (zugelassene Krypto-Dienstleister, CASPS.csv)
  2. BaFin-Unternehmensdatenbank (Datenstand 24.09.2026)
  3. BaFin – Verbrauchermitteilungen zu unerlaubten Geschäften (2.662 Meldungen seit 08/2018 ausgewertet)
  4. Polizeiliche Kriminalprävention – Cybertrading-Betrug
  5. BaFin – Beschwerde über ein Unternehmen einreichen
  6. BaFin, 07.07.2025: heylenag.com: Bafin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten
  7. BaFin, 19.04.2022: Frankfurt Investing GmbH : Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG“
  8. BaFin, 01.07.2022: EJ Investment: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG “
  9. BaFin, 21.06.2022: elliott-investment.com: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG“
  10. BaFin, 14.06.2022: Von Cramm Investment GmbH , Berlin: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG “, der RUAG AG sowie der RUAG International Holding AG
  11. BaFin, 03.06.2022: C & C Finanz: Unerlaubtes Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG “
  12. Recherche: blick.de
  13. Recherche: fxempire.de
  14. Recherche: bitcoin-2go.de
  15. Recherche: businesswire.com
  16. Recherche: brokervergleich.de
  17. Recherche: naga.com
  18. Recherche: cryptomonday.de
  19. Recherche: trading.de
  20. Recherche: aktien.net
  21. Recherche: checkpoint-finanzen.de
  22. Recherche: betrug.org