AchtungFalleLizenz-Check · Register · Warnungen

Smartbroker ist über die Smartbroker AG im MiCA-Register der ESMA als Krypto-Dienstleister zugelassen – seit 11.08.2025, beaufsichtigt von der BaFin (Deutschland) und mit Gültigkeit für Deutschland. Offizielle Warnungen gegen das Unternehmen haben wir nicht gefunden.

Geprüft am 25.09.2026 Register: MiCA · BaFin So prüfen wir

Das Prüfergebnis im Überblick

  • MiCA-Zulassung mit Gültigkeit für DeutschlandSmartbroker AG, zugelassen am 11.08.2025 durch die BaFin (Deutschland). [Quelle]
  • Eintrag in der BaFin-UnternehmensdatenbankSmartbroker AG (Kryptowertedienstleister, Wertpapierinstitut). [Quelle]
  • Keine BaFin-WarnungIn 2.662 BaFin-Meldungen seit 2018 kein Treffer zum Namen. [Quelle]

Wie seriös ist Smartbroker?

Ja, zumindest formal: Smartbroker ist bei der zuständigen Behörde registriert und darf sein Angebot in Deutschland machen.

Eine Erlaubnis bedeutet: Die Behörde hat Eigentümer, Geschäftsleitung, Kapital und Organisation geprüft und überwacht den Anbieter laufend. Sie sagt nichts darüber, ob Gebühren, Kundenservice oder Produkte zu Ihnen passen.

Hat Smartbroker eine Lizenz in Deutschland?

Ja. Wir haben beide maßgeblichen Register abgefragt: ESMA (MiCA) und BaFin.

Im MiCA-Register ist die Smartbroker AG (Deutschland) eingetragen – zugelassen am 11.08.2025 durch die BaFin (Deutschland). Die Zulassung umfasst: Annahme und Übermittlung von Aufträgen. Per EU-Pass gilt sie in 1 Staaten, darunter Deutschland. [Quelle]

In der BaFin-Unternehmensdatenbank steht die Smartbroker AG mit der Kategorie „Kryptowertedienstleister, Wertpapierinstitut“. [Quelle]

Smartbroker Erfahrungen 2026: Was bekannt ist

Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Smartbroker dokumentiert haben: keine BaFin-Warnungen.

Eine Warnung der BaFin gegen Smartbroker haben wir in den 2.662 Meldungen seit 2018 nicht gefunden. [Quelle]

Achten Sie bei Erfahrungsberichten auf Auszahlungsdauer, Gebühren beim Verkauf, Erreichbarkeit des Supports und ob Kryptowerte auf eine eigene Wallet übertragbar sind.

Smartbroker: Betrug oder seriös?

Nein, nach Registerlage nicht: Smartbroker ist ein zugelassener Anbieter. Offizielle Warnungen gegen das Unternehmen liegen nicht vor.

Wenn Sie Geld an eine unerlaubte Plattform überwiesen haben: Zahlung sofort bei der Bank reklamieren, Anzeige bei der Polizei erstatten, keine weiteren „Gebühren“ für eine angebliche Auszahlung zahlen und sich vor „Recovery“-Firmen hüten, die gegen Vorkasse Geld zurückholen wollen. [Quelle]

Wie sicher ist mein Geld bei Smartbroker?

Kryptowerte müssen nach MiCA getrennt vom Vermögen des Anbieters verwahrt werden. Eine staatliche Entschädigung wie bei Bankeinlagen gibt es für Krypto aber nicht.

Die Zulassung verpflichtet den Anbieter, Kundenbestände eindeutig zuzuordnen und bei einer Insolvenz herauszugeben. [Quelle]

Was Sie haltenSchutzGrundlage
KryptowerteGetrennte Verwahrung vom Firmenvermögen vorgeschriebenMiCA Art. 75
KursverlusteKein Schutz – Marktrisiko trägt der Anleger–

Was kostet der Handel bei Smartbroker – gibt es versteckte Gebühren?

Depotführung und Verrechnungskonto sind bei Smartbroker kostenlos, ebenso Ein- und Auszahlungen. Reguläre Trades über gettex sind ab einem Ordervolumen von 500 € gebührenfrei, darunter fällt 1 € pro Order an. An anderen Handelsplätzen wie Tradegate, L&S Exchange und Baader Trading berechnet der Anbieter 4 € pro Order, an Regionalbörsen zusätzlich börsenplatzabhängige Entgelte. Sparpläne für Aktien, ETFs, Fonds und Krypto-ETPs sind laut Anbieter durchgängig gebührenfrei.

Beim Kryptohandel verlangt Smartbroker einen Spread von 0,90 % vom Kurswert, bei Orders unter 500 € zusätzlich einen Mindermengenzuschlag von 1 €. Nicht investiertes Guthaben wird laut Anbieter gestaffelt verzinst, allerdings nur bei mindestens drei Transaktionen pro Quartal. Mindesteinlagen oder monatliche Grundkosten sind laut den ausgewerteten Quellen nicht vorgesehen.

Kann man Kryptowährungen bei Smartbroker auf eine externe Wallet auszahlen?

Nein. Kryptowährungen lassen sich bei Smartbroker aktuell nicht auf eine externe Wallet oder Hardware-Wallet übertragen. Die Verwahrung der gekauften Coins erfolgt ausschließlich innerhalb der Plattform über den Kooperationspartner Tangany GmbH; eine Auslieferung ist laut mehreren Quellen technisch nicht vorgesehen. Auch Einzahlungen in Kryptowährungen sind nicht möglich – der Handel läuft ausschließlich über das Euro-Verrechnungskonto.

Wer das Depot auflösen möchte, muss vorhandene Kryptowerte verkaufen und sich den Euro-Gegenwert auszahlen lassen. Gewinne aus Krypto-Geschäften werden nicht automatisch versteuert, die steuerliche Erfassung liegt in der eigenen Verantwortung. Als Alternative zum direkten Coin-Kauf bietet Smartbroker Krypto-ETPs an, die auch ohne eigene Wallet gehandelt werden können und gebührenfrei sind.

Wie sicher sind Einlagen und Wertpapiere bei Smartbroker?

Konto- und Depotführung übernimmt nicht die Smartbroker AG selbst, sondern die Baader Bank AG als Partnerbank. Guthaben auf dem Verrechnungskonto sind gesetzlich bis 100.000 € pro Kunde abgesichert; die Baader Bank ist zudem Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands. Wertpapiere im Depot gelten als Sondervermögen und sind von einer möglichen Insolvenz der Bank unabhängig geschützt.

Kryptowerte fallen nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung. Ihre Verwahrung übernimmt die spezialisierte Tangany GmbH, die ebenfalls über eine BaFin-Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft verfügt. Die Smartbroker AG selbst ist als Wertpapierinstitut nach § 15 WpIG von der BaFin zugelassen und wird von BaFin und Deutscher Bundesbank beaufsichtigt.

Seit wann gibt es Smartbroker und wie viele Kunden nutzen den Anbieter?

Die Smartbroker Holding AG geht auf die 1998 gegründete GIS Wirtschaftsdaten GmbH zurück, aus der später die wallstreet:online AG hervorging. Das eigentliche Brokerage-Angebot Smartbroker startete Ende 2019, zunächst auf Basis der DAB BNP Paribas. Seit Ende August 2023 läuft der Nachfolger Smartbroker+ über die Baader Bank als Partnerbank; dabei wurden laut Recherche rund 5,4 Milliarden Euro an Kundenvermögen migriert.

Laut Unternehmensangaben stieg die Kundenzahl im Jahresverlauf 2025 von 188.000 auf 259.000, das betreute Kundenvermögen von 10,0 auf 14,7 Milliarden Euro. Zum 30. Juni 2026 waren es 285.000 Kunden bei einem Kundenvermögen von 17,5 Milliarden Euro (laut Anbieter, Stand Halbjahr 2026). Das Unternehmen beschäftigt laut Recherche rund 261 bis 271 Mitarbeitende und ist börsennotiert.

Vor- und Nachteile von Smartbroker – für wen eignet sich der Anbieter?

Smartbroker+ richtet sich laut Angebotsstruktur an Anleger, die Wertpapierhandel, Sparpläne und Kryptowerte über einen regulierten Anbieter bündeln möchten. Die Smartbroker AG verfügt über eine BaFin-Erlaubnis als Wertpapierinstitut sowie eine MiCA-Zulassung für Kryptowertedienstleistungen in Deutschland.

Vorteile laut Recherche: - Gebührenfreie Depotführung und über 10.800 Sparpläne, viele davon kostenlos - Breites Angebot: über 40.000 Aktien, 18.000 Fonds, 41 Kryptowerte und Krypto-ETPs - Einlagen auf dem Verrechnungskonto zusätzlich über Einlagensicherungsfonds abgesichert

Nachteile laut Recherche: - Keine Auszahlung von Kryptowerten auf externe Wallets möglich - Kryptohandel mit 0,90 % Spread sowie Mindermengenzuschlag bei kleinen Orders - Keine automatische Steuerabführung bei Krypto-Transaktionen

Für Anleger, die eigene Verwahrung ihrer Kryptowerte wünschen, ist der Anbieter laut diesen Fakten nicht geeignet. Diese Angaben ersetzen keine individuelle Anlageberatung.

Häufige Fragen zu Smartbroker

Ist Smartbroker seriös?

Ja, zumindest formal: Smartbroker ist bei der zuständigen Behörde registriert und darf sein Angebot in Deutschland machen.

Ist Smartbroker Betrug?

Nein, nach Registerlage nicht: Smartbroker ist ein zugelassener Anbieter. Offizielle Warnungen gegen das Unternehmen liegen nicht vor.

Hat Smartbroker eine BaFin-Lizenz?

Smartbroker ist in der BaFin-Unternehmensdatenbank eingetragen: Kryptowertedienstleister, Wertpapierinstitut.

Wer beaufsichtigt Smartbroker?

BaFin (Deutschland) (MiCA-Zulassung).

Ist Smartbroker MiCA-reguliert?

Ja, seit 11.08.2025 über die Smartbroker AG.

Welche Erfahrungen gibt es mit Smartbroker?

Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Smartbroker dokumentiert haben: keine BaFin-Warnungen.

Wo kann ich mich über Smartbroker beschweren?

Bei beaufsichtigten Finanzunternehmen über das Beschwerdeformular der BaFin, bei unerlaubten Plattformen zusätzlich bei der Polizei.

Kann ich bei Smartbroker+ gekaufte Kryptowährungen auf eine eigene Wallet übertragen?

Nein. Aktuell ist bei Smartbroker+ keine Auslieferung von Kryptowerten auf eine externe oder Hardware-Wallet möglich. Die Verwahrung erfolgt über den Partner Tangany GmbH innerhalb der Plattform; wer aussteigen möchte, muss die Coins verkaufen und sich den Euro-Betrag auszahlen lassen.

Wie viele Kryptowährungen können bei Smartbroker+ gehandelt werden?

Je nach Quelle werden 41 bis 42 Kryptowerte zum direkten Kauf genannt, dazu kommen rund 35 Krypto-ETPs, teils auch als Sparplan. Zum Vergleich: Der Berliner Mitbewerber Trade Republic bietet laut Handelsblatt 50 echte Kryptowährungen an.

Was kostet der Krypto-Handel bei Smartbroker+?

Für den direkten Kauf und Verkauf von Kryptowerten berechnet Smartbroker+ einen Spread von 0,90 % vom Kurswert, zuzüglich möglicher Auf- oder Abschläge des Handelsplatzes. Bei Orders unter 500 Euro fällt zusätzlich ein Mindermengenzuschlag von 1 Euro an.

Wer verwahrt die Kryptowerte bei Smartbroker+?

Die Verwahrung übernimmt die Tangany GmbH mit Sitz in München, ein spezialisierter Kryptoverwahrer mit eigener BaFin-Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft. Kryptowerte fallen dabei nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung, die nur für Guthaben auf dem Verrechnungskonto gilt.

Muss ich Krypto-Gewinne bei Smartbroker+ selbst versteuern?

Ja. Smartbroker+ führt für Krypto-Transaktionen keine automatische Steuerabführung durch, anders als teilweise bei Aktien- oder Fondserträgen üblich. Gewinne aus dem Kryptohandel müssen eigenständig in der Steuererklärung erfasst werden.

Quellen

  1. ESMA – Interim MiCA Register (zugelassene Krypto-Dienstleister, CASPS.csv)
  2. BaFin-Unternehmensdatenbank (Datenstand 24.09.2026)
  3. BaFin – Verbrauchermitteilungen zu unerlaubten Geschäften (2.662 Meldungen seit 08/2018 ausgewertet)
  4. Polizeiliche Kriminalprävention – Cybertrading-Betrug
  5. Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), Art. 75 – Verwahrung von Kryptowerten
  6. BaFin – Beschwerde über ein Unternehmen einreichen
  7. Recherche: bitcoin-2go.de
  8. Recherche: finanzen.net
  9. Recherche: wiwo.de
  10. Recherche: onlinebanken.com
  11. Recherche: broker-portal24.de
  12. Recherche: smartbrokerplus.de
  13. Recherche: smartbrokerplus.de
  14. Recherche: handelsblatt.com