Das Prüfergebnis im Überblick
- BaFin-Meldung vom 20.08.2025Colleon AG , Mainz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an [Quelle]
Wie seriös ist Colleon Ag?
Nach Registerlage nein: Colleon Ag hat keine Erlaubnis für Deutschland und steht auf einer offiziellen Warnliste.
Seit Ende 2024 brauchen Krypto-Anbieter in der EU eine Zulassung nach MiCA. Wer ohne Zulassung Kunden in Deutschland bedient, handelt unerlaubt – Ihr Geld ist dann nicht durch EU-Regeln zur getrennten Verwahrung geschützt. [Quelle]
Hat Colleon Ag eine Erlaubnis?
Nein, nicht nach unserem Registerabgleich. Maßgeblich sind das MiCA-Register der ESMA und die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Weder im MiCA-Register der ESMA noch in der BaFin-Unternehmensdatenbank haben wir einen Eintrag zu Colleon Ag gefunden (Stand 25.09.2026). [Quelle]
Colleon Ag Erfahrungen: Was Register und Behörden zeigen
Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Colleon Ag dokumentiert haben: 1 BaFin-Meldung(en).
BaFin, 20.08.2025: Colleon AG , Mainz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an. Die Finanzaufsicht BaFin hat der Colleon AG mit Bescheid vom 23. Juni 2025 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.… [Quelle]
Typisch für diese Plattformen: Werbung mit Promi-Fotos, angebliche KI-Trading-Bots, Anrufe von „Brokern“ und Auszahlungen, die nie ankommen. [Quelle]
Betrug bei Colleon Ag?
Die BaFin hat zu Colleon Ag offiziell gewarnt bzw. ermittelt. Wir geben den Wortlaut der Behörde wieder: „Colleon AG , Mainz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an“ (20.08.2025).
Wenn Sie Geld an eine unerlaubte Plattform überwiesen haben: Zahlung sofort bei der Bank reklamieren, Anzeige bei der Polizei erstatten, keine weiteren „Gebühren“ für eine angebliche Auszahlung zahlen und sich vor „Recovery“-Firmen hüten, die gegen Vorkasse Geld zurückholen wollen. [Quelle]
Was hat die BaFin der Colleon AG konkret untersagt?
Die BaFin hat der Colleon AG mit Bescheid vom 23. Juni 2025 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Grund: Das Unternehmen nahm Rechnungsbeträge von Endkunden auf eigenen Geschäftskonten entgegen und leitete sie an Auftraggeber weiter, ohne dass es sich um zahlungsgestörte Forderungen im Sinne des Inkassogeschäfts handelte.
Für ein solches Geschäft benötigt ein Unternehmen eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Diese lag der Colleon AG nicht vor.
Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Colleon AG zudem, noch vorhandene Gelder an die jeweiligen Einzahler zurückzuüberweisen. Der Colleon AG hat der BaFin hierzu bereits Nachweise vorgelegt. Der Bescheid ist bestandskräftig, die Warnung wurde am 20.08.2025 veröffentlicht.
Wichtig für die Einordnung: Die Colleon AG ist als Inkassodienstleister registriert – die BaFin-Maßnahme betrifft ausschließlich das darüber hinausgehende, unerlaubte Zahlungsgeschäft, nicht die Inkassotätigkeit als solche.
Was steckt hinter den Mahnungen der Colleon AG?
Die Colleon AG verschickt Zahlungserinnerungen und Mahnungen im Auftrag von Drittanbietern, die kostenpflichtige Dienstleistungen rund um Behördengänge anbieten. Typisch sind Beträge wie zweimal 29,99 Euro für angebliche "Dienstleistungsverträge", etwa zur Ummeldung beim Rundfunkbeitrag.
Nach Angaben des vzbv gehören zu den Auftraggebern unter anderem die SSS-Software Special Service GmbH (Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de) sowie laut Nutzerberichten eine Digitaler Post Service – FZCO. Im Zusammenhang mit den Mahnungen wird zudem wiederholt die Firma NLTS Global Analytics als eigentlicher Auftraggeber genannt.
Ein Rechtsanwalt schätzt laut einem Beratungsportal ein, dass es in der Praxis nahezu nie zu tatsächlichen gerichtlichen Mahnverfahren komme – die Zahlungsandrohungen dienten vor allem dazu, Druck aufzubauen. Diese Einschätzung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Für welche Websites hat die Colleon AG Zahlungen eingezogen?
Laut BaFin-Bescheid zog die Colleon AG Rechnungsbeträge für folgende Internetseiten ein:
Zusätzlich wird in Presseberichten die Seite service-rundfunkbeitrag.de genannt, betrieben von der SSS-Software Special Service GmbH. Gegen diesen Anbieter geht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit einer Unterlassungsklage vor (Az. 9 U 107/26, OLG Koblenz).
Das gemeinsame Muster dieser Seiten: Sie bieten Vorgänge kostenpflichtig an, die bei den zuständigen offiziellen Stellen – etwa dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio – kostenlos möglich sind. Wer ein Schreiben mit Bezug zu einer dieser Domains erhalten hat, sollte den zugrunde liegenden Vertrag genau prüfen.
- post-nachsenden.de
- nachsendung-post.de
- dein-rundfunkbeitrag.de
- selbstauskunft.de
- deutsche-rentenauskunft.de
- bewertungsalarm24.de
- zur5.de
- bewertungsfix24.net
Was können Betroffene tun, die eine Mahnung von der Colleon AG erhalten haben?
Betroffene sollten sich nicht allein auf die Mahnung verlassen, sondern sich an eine örtliche Verbraucherzentrale wenden. Der vzbv empfiehlt genau diesen Schritt bei Schreiben der Colleon AG.
Nach Angaben des vzbv hat das Unternehmen angekündigt, einen Widerruf zu akzeptieren, sofern dieser mit der Widerrufsbelehrung in der Fassung bis zum 27. Juni 2024 verbunden ist. Ein solcher Widerruf kann also Aussicht auf Erfolg haben.
Da die BaFin die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte angeordnet hat und dies laut Bescheid bereits nachgewiesen wurde, betrifft die aktuelle Mahnpraxis vor allem die zugrundeliegenden Verträge der Drittanbieter-Websites, nicht mehr das Zahlungsinkasso selbst. Eine anwaltliche Einschätzung geht davon aus, dass es in der Praxis kaum zu tatsächlichen gerichtlichen Mahnverfahren kommt.
Wer unsicher ist, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kam, sollte dies rechtlich prüfen lassen, statt vorschnell zu zahlen.
Gibt es Warnungen ausländischer Aufsichtsbehörden zur Colleon AG?
Zur Colleon AG liegen keine Warnungen ausländischer Finanzaufsichtsbehörden vor. Weder die österreichische FMA noch die britische FCA, die italienische CONSOB, die spanische CNMV oder die französische AMF führen die Colleon AG in ihren öffentlichen Warnlisten.
Die FMA-Warnungsdatenbank zeigt aktuell andere Anbieter, jedoch keinen Treffer zu Colleon. Das deckt sich mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens: Die Colleon AG ist ein Inkassodienstleister mit Sitz in Mainz und tritt im Auftrag deutscher Drittanbieter-Websites auf, nicht als grenzüberschreitender Finanz- oder Handelsanbieter.
Die einzige bekannte behördliche Maßnahme stammt von der deutschen BaFin, die der Colleon AG die Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Finanztransfergeschäfts angeordnet hat. Hinweise auf internationale Trading- oder Krypto-Angebote unter diesem Namen mit Callcenter- oder Promi-Fake-Werbung finden sich in der Recherche nicht.
Häufige Fragen zu Colleon Ag
Ist Colleon Ag seriös?
Nach Registerlage nein: Colleon Ag hat keine Erlaubnis für Deutschland und steht auf einer offiziellen Warnliste.
Ist Colleon Ag Betrug?
Die BaFin hat zu Colleon Ag offiziell gewarnt bzw. ermittelt. Wir geben den Wortlaut der Behörde wieder: „Colleon AG , Mainz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an“ (20.08.2025).
Hat Colleon Ag eine BaFin-Lizenz?
Nein, einen Eintrag haben wir nicht gefunden.
Wer beaufsichtigt Colleon Ag?
Nach unserem Registerabgleich keine EU-Aufsicht mit Zulassung für Deutschland.
Welche Erfahrungen gibt es mit Colleon Ag?
Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Colleon Ag dokumentiert haben: 1 BaFin-Meldung(en).
Wo kann ich mich über Colleon Ag beschweren?
Bei der Polizei (Anzeige) und bei der BaFin. Überweisen Sie kein weiteres Geld.
Was macht die Colleon AG genau?
Die Colleon AG ist ein registrierter Inkassodienstleister mit Sitz in Mainz. Sie tritt im Auftrag von Drittanbieter-Websites auf, etwa Portalen rund um Rundfunkbeitrags-Ummeldung, Postnachsendung oder Selbstauskunft, und zieht dafür Rechnungsbeträge bei Endkunden ein.
Warum verschickt die Colleon AG Mahnungen wegen des Rundfunkbeitrags?
Die Colleon AG mahnt im Auftrag von Portalen wie service-rundfunkbeitrag.de oder dein-rundfunkbeitrag.de, die kostenpflichtige Hilfe bei An-, Um- oder Abmeldung beim Beitragsservice von ARD/ZDF anbieten. Der offizielle Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de erledigt diese Vorgänge kostenlos.
Was hat die BaFin der Colleon AG konkret vorgeworfen?
Laut BaFin-Bescheid vom 23. Juni 2025 hat die Colleon AG unerlaubtes Finanztransfergeschäft betrieben, da sie Rechnungsbeträge auf eigenen Geschäftskonten entgegennahm und an Auftraggeber weiterleitete, ohne dass es sich um zahlungsgestörte Forderungen im Sinne ihrer Inkassotätigkeit handelte. Dafür fehlte die nach § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erforderliche Erlaubnis.
Muss ich eine Mahnung der Colleon AG bezahlen?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten und ist keine Rechtsberatung. Verbraucherzentralen empfehlen, sich bei Mahnschreiben der Colleon AG individuell beraten zu lassen, bevor eine Zahlung erfolgt.
Gibt es ein Gerichtsverfahren gegen die Colleon AG?
Ja, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg führt vor dem OLG Koblenz eine Unterlassungsklage gegen die Colleon AG (Az. 9 U 107/26). Parallel dazu ist der vzbv gegen die SSS-Software Special Service GmbH als Betreiberin von service-rundfunkbeitrag.de vorgegangen.
Quellen
- BaFin – Verbrauchermitteilungen zu unerlaubten Geschäften (2.662 Meldungen seit 08/2018 ausgewertet)
- Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), Art. 75 – Verwahrung von Kryptowerten
- ESMA – Interim MiCA Register (zugelassene Krypto-Dienstleister, CASPS.csv)
- Polizeiliche Kriminalprävention – Cybertrading-Betrug
- BaFin – Beschwerde über ein Unternehmen einreichen
- BaFin, 20.08.2025: Colleon AG , Mainz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
- Recherche: bafin.de
- Recherche: verbraucherschutz.de
- Recherche: verbraucherschutz.de
- Recherche: t-online.de
- Recherche: kanzlei-hollweck.de