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Vorsicht: Die BaFin hat zu Dao1 am 02.10.2025 eine Meldung veröffentlicht: „Dao1(.)ai: BaFin warnt vor DAO1“. Eine Zulassung im MiCA-Register der ESMA haben wir nicht gefunden.

Geprüft am 25.09.2026 Register: BaFin So prüfen wir

Das Prüfergebnis im Überblick

  • BaFin-Meldung vom 02.10.2025Dao1(.)ai: BaFin warnt vor DAO1 [Quelle]

Wie seriös ist Dao1?

Nach Registerlage nein: Dao1 hat keine Erlaubnis für Deutschland und steht auf einer offiziellen Warnliste.

Seit Ende 2024 brauchen Krypto-Anbieter in der EU eine Zulassung nach MiCA. Wer ohne Zulassung Kunden in Deutschland bedient, handelt unerlaubt – Ihr Geld ist dann nicht durch EU-Regeln zur getrennten Verwahrung geschützt. [Quelle]

Hat Dao1 eine Erlaubnis?

Nein, nicht nach unserem Registerabgleich. Maßgeblich sind das MiCA-Register der ESMA und die BaFin-Unternehmensdatenbank.

Weder im MiCA-Register der ESMA noch in der BaFin-Unternehmensdatenbank haben wir einen Eintrag zu Dao1 gefunden (Stand 25.09.2026). [Quelle]

Dao1 Erfahrungen: Was Register und Behörden zeigen

Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Dao1 dokumentiert haben: 1 BaFin-Meldung(en).

BaFin, 02.10.2025: Dao1(.)ai: BaFin warnt vor DAO1. Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten von DAO1 und den damit verbundenen Produkten der Apertum Holding Limited. Nach ihren Erkenntnissen bietet DAO1 Kunden den automatisierten Handel von Kryptowerten mit Hilfe verschiedener Bots an, die auf künstlic… [Quelle]

Typisch für diese Plattformen: Werbung mit Promi-Fotos, angebliche KI-Trading-Bots, Anrufe von „Brokern“ und Auszahlungen, die nie ankommen. [Quelle]

Betrug bei Dao1?

Die BaFin hat zu Dao1 offiziell gewarnt bzw. ermittelt. Wir geben den Wortlaut der Behörde wieder: „Dao1(.)ai: BaFin warnt vor DAO1“ (02.10.2025).

Wenn Sie Geld an eine unerlaubte Plattform überwiesen haben: Zahlung sofort bei der Bank reklamieren, Anzeige bei der Polizei erstatten, keine weiteren „Gebühren“ für eine angebliche Auszahlung zahlen und sich vor „Recovery“-Firmen hüten, die gegen Vorkasse Geld zurückholen wollen. [Quelle]

Warnt neben der BaFin auch eine ausländische Behörde vor Dao1?

Ja, mehrere ausländische Behörden haben vor DAO1 gewarnt. Die neuseeländische Finanzaufsicht FMA warnte am 30. Januar 2025, DAO1 sei nicht im dortigen Finanzdienstleisterregister FSPR eingetragen. Die australische ASIC stufte DAO1 als mutmaßlich unlizenzierten Anbieter von Finanzdienstleistungen ein und nannte die Domains Dao1.ai und Dao1.info. Die südafrikanische FSCA bestätigte, DAO1 sei nicht zur Erbringung von Finanzdienstleistungen berechtigt. In den USA erließ die Texas State Securities Board zunächst eine Notfall-Unterlassungsverfügung, die im Juli 2025 wieder aufgehoben wurde. Auch die Bank of Latvia veröffentlichte einen Warnhinweis. Für die britische FCA, die italienische CONSOB, die spanische CNMV und die französische AMF liegen keine spezifischen, namentlichen Warnungen zu DAO1 vor.

Was wirft die BaFin Dao1 konkret vor?

Die BaFin geht davon aus, dass DAO1 Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis in Deutschland anbietet. Nach ihren Erkenntnissen vermittelt DAO1 Kunden den automatisierten Handel mit Kryptowerten über Bots, die auf künstlicher Intelligenz beruhen sollen. Rechtsgrundlage der Warnung ist § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Die Veröffentlichung erfolgte am 2. Oktober 2025. Laut BaFin bewirbt DAO1 seine Angebote unter anderem in deutschsprachigen Webinaren, über Kanäle in sozialen Medien sowie auf lokalen Veranstaltungen in Deutschland. Die BaFin weist zugleich allgemein darauf hin, bei Online-Geldanlagen vorsichtig zu sein und Angebote vor einer Investition gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Wie hat Dao1 auf die BaFin-Warnung reagiert?

Die hinter DAO1 stehende Apertum Holding Ltd hat die Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan beauftragt, um gegen die BaFin-Warnung vorzugehen. Das teilte das Unternehmen am 7. Oktober 2025 in einer eigenen Pressemitteilung mit. Laut BaFin-Warnung sei DAO1 ohne die nach der EU-Verordnung 2023/1114 (MiCAR) erforderliche Zulassung tätig. Apertum vertritt demgegenüber die Auffassung, die Warnung sei unbegründet. Ein Ergebnis dieses Vorgehens oder eine Rücknahme der BaFin-Warnung ist bislang nicht bekannt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beachten, dass die Ankündigung rechtlicher Schritte allein keine Aussage über die tatsächliche Rechtmäßigkeit des Angebots trifft, solange keine gerichtliche Entscheidung oder eine Aufhebung der Warnung vorliegt.

Welche Warnsignale zeigt die Website von Dao1?

Auf der Website von Dao1 fehlt ein Impressum: Angaben zur Betreibergesellschaft, zur Rechtsform oder zu verantwortlichen Personen sind nicht auffindbar, wie eine Anlegerschutz-Kanzlei berichtet. Das widerspricht der gesetzlichen Impressumspflicht für geschäftsmäßige Online-Angebote in Deutschland.

Die Domain Dao1.ai wurde laut dieser Quelle erst wenige Monate alt registriert, ein Website-Scanner nennt einen Registrierungszeitraum von rund einem Jahr über den Anbieter NameCheap. In beiden Fällen wurde ein Anonymisierungsdienst genutzt, der die tatsächlichen Inhaber verschleiert – die Identität hinter Dao1 bleibt damit unklar.

Anwaltskanzleien und Scam-Watch-Portale beschreiben zudem ein wiederkehrendes Muster: kleine Einzahlungen, anfängliche Gewinnanzeigen im Dashboard, anschließend Aufforderungen zu weiteren Einzahlungen sowie unerwartete Gebühren bei Auszahlungswünschen. Diese Beobachtungen stammen nicht von Behörden, sondern von privaten Quellen und sind entsprechend einzuordnen.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer bereits bei Dao1 investiert hat, sollte Einzahlungen stoppen und keine weiteren Zahlungen leisten, auch wenn im Dashboard Gebühren oder Steuern für eine angebliche Auszahlung verlangt werden. Solche Forderungen gelten bei vergleichbaren Fällen als typisches Warnsignal.

Kommunikation, Verträge, Zahlungsbelege und Screenshots der Plattform sollten gesichert werden, bevor der Zugang möglicherweise erschwert wird. Eine Anzeige bei der Polizei sowie eine rechtliche Beratung, etwa durch eine auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei, kann sinnvoll sein, um mögliche Ansprüche zu prüfen.

Die BaFin-Warnung vom 2. Oktober 2025 kann als Grundlage für eine Meldung an die eigene Bank dienen, etwa um weitere Überweisungen zu blockieren. Bei belastendem Kontrollverlust über das eigene Geldanlageverhalten bietet die Beratungsstelle check-dein-spiel.de sowie die Rufnummer 0800 1 37 27 00 Unterstützung.

Häufige Fragen zu Dao1

Ist Dao1 seriös?

Nach Registerlage nein: Dao1 hat keine Erlaubnis für Deutschland und steht auf einer offiziellen Warnliste.

Ist Dao1 Betrug?

Die BaFin hat zu Dao1 offiziell gewarnt bzw. ermittelt. Wir geben den Wortlaut der Behörde wieder: „Dao1(.)ai: BaFin warnt vor DAO1“ (02.10.2025).

Hat Dao1 eine BaFin-Lizenz?

Nein, einen Eintrag haben wir nicht gefunden.

Wer beaufsichtigt Dao1?

Nach unserem Registerabgleich keine EU-Aufsicht mit Zulassung für Deutschland.

Welche Erfahrungen gibt es mit Dao1?

Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Dao1 dokumentiert haben: 1 BaFin-Meldung(en).

Wo kann ich mich über Dao1 beschweren?

Bei der Polizei (Anzeige) und bei der BaFin. Überweisen Sie kein weiteres Geld.

Warnen auch andere Länder vor Dao1, nicht nur Deutschland?

Ja. Neben der BaFin haben auch die FMA in Neuseeland, die ASIC in Australien und die FSCA in Südafrika öffentliche Warnungen zu DAO1 veröffentlicht. In den USA erließ die Texas State Securities Board zunächst eine Notfall-Unterlassungsverfügung gegen DAO1 und das Token Apertum, die im Juli 2025 wieder aufgehoben wurde. Für Großbritannien (FCA), Italien (CONSOB), Spanien (CNMV) und Frankreich (AMF) liegen keine spezifischen Warnmeldungen zu Dao1 vor.

Wie hat Dao1 auf die BaFin-Warnung reagiert?

Die Apertum Holding Ltd, die hinter DAO1 steht, hat laut eigener Pressemitteilung die Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan beauftragt, um gegen die BaFin-Warnung vorzugehen. Das Unternehmen vertritt die Auffassung, die Warnung sei unbegründet. Eine gerichtliche Entscheidung dazu ist aus den vorliegenden Quellen nicht bekannt.

Wer betreibt Dao1 und wo ist der Anbieter registriert?

Auf der Website Dao1.ai fehlt laut einer Anlegerschutz-Kanzlei ein Impressum mit Angaben zu Betreibergesellschaft oder Rechtsform. Die Domain wurde nach dieser Quelle über einen Anonymisierungsdienst registriert, der die tatsächlichen Inhaber verschleiert. Eine Zuordnung zu einer konkreten, überprüfbaren Betreibergesellschaft war anhand der recherchierten Quellen nicht möglich.

Welche Werbekanäle nutzt Dao1 nach Angaben der BaFin?

Laut BaFin bewirbt DAO1 seine Angebote in deutschsprachigen Webinaren, über Kanäle in sozialen Medien sowie bei lokalen Veranstaltungen in Deutschland. Zu einer Bewerbung über Promi-Deepfakes oder Callcenter liegen für Dao1 konkret keine belastbaren Quellen vor, auch wenn diese Maschen bei Investmentbetrug allgemein dokumentiert sind.

Was bietet Dao1 nach eigenen Angaben an?

Laut BaFin bietet DAO1 den automatisierten Handel von Kryptowerten mittels sogenannter KI-basierter Bots an. Nach Einschätzung der BaFin deutet dies auf eine Kryptowerte-Dienstleistung ohne die dafür erforderliche Erlaubnis nach der EU-Verordnung MiCAR hin.

Quellen

  1. BaFin – Verbrauchermitteilungen zu unerlaubten Geschäften (2.662 Meldungen seit 08/2018 ausgewertet)
  2. Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), Art. 75 – Verwahrung von Kryptowerten
  3. ESMA – Interim MiCA Register (zugelassene Krypto-Dienstleister, CASPS.csv)
  4. Polizeiliche Kriminalprävention – Cybertrading-Betrug
  5. BaFin – Beschwerde über ein Unternehmen einreichen
  6. BaFin, 02.10.2025: Dao1(.)ai: BaFin warnt vor DAO1
  7. Recherche: bafin.de
  8. Recherche: bekm.us
  9. Recherche: behindmlm.com
  10. Recherche: behindmlm.com
  11. Recherche: bisherkhudeira.substack.com
  12. Recherche: prnewswire.com
  13. Recherche: ebp-anlegerschutz.de
  14. Recherche: gridinsoft.com