AchtungFalleLizenz-Check · Register · Warnungen

Vorsicht: Die BaFin hat zu Luxifund am 29.09.2025 eine Meldung veröffentlicht: „luxifund(.)com und luxifunds(.)com: BaFin warnt vor Websites“. Eine Zulassung im MiCA-Register der ESMA haben wir nicht gefunden.

Geprüft am 25.09.2026 Register: BaFin So prüfen wir

Das Prüfergebnis im Überblick

  • BaFin-Meldung vom 29.09.2025luxifund(.)com und luxifunds(.)com: BaFin warnt vor Websites [Quelle]

Wie seriös ist Luxifund?

Nach Registerlage nein: Luxifund hat keine Erlaubnis für Deutschland und steht auf einer offiziellen Warnliste.

Seit Ende 2024 brauchen Krypto-Anbieter in der EU eine Zulassung nach MiCA. Wer ohne Zulassung Kunden in Deutschland bedient, handelt unerlaubt – Ihr Geld ist dann nicht durch EU-Regeln zur getrennten Verwahrung geschützt. [Quelle]

Hat Luxifund eine Erlaubnis?

Nein, nicht nach unserem Registerabgleich. Maßgeblich sind das MiCA-Register der ESMA und die BaFin-Unternehmensdatenbank.

Weder im MiCA-Register der ESMA noch in der BaFin-Unternehmensdatenbank haben wir einen Eintrag zu Luxifund gefunden (Stand 25.09.2026). [Quelle]

Luxifund Erfahrungen: Was Register und Behörden zeigen

Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Luxifund dokumentiert haben: 1 BaFin-Meldung(en).

BaFin, 29.09.2025: luxifund(.)com und luxifunds(.)com: BaFin warnt vor Websites. Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf dern Websites luxifund(.)com und luxifunds(.)com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen angeboten. Die unbekannten Betreiber geben sich als Boston Grou… [Quelle]

Typisch für diese Plattformen: Werbung mit Promi-Fotos, angebliche KI-Trading-Bots, Anrufe von „Brokern“ und Auszahlungen, die nie ankommen. [Quelle]

Ist Luxifund Betrug?

Die BaFin hat zu Luxifund offiziell gewarnt bzw. ermittelt. Wir geben den Wortlaut der Behörde wieder: „luxifund(.)com und luxifunds(.)com: BaFin warnt vor Websites“ (29.09.2025).

Wenn Sie Geld an eine unerlaubte Plattform überwiesen haben: Zahlung sofort bei der Bank reklamieren, Anzeige bei der Polizei erstatten, keine weiteren „Gebühren“ für eine angebliche Auszahlung zahlen und sich vor „Recovery“-Firmen hüten, die gegen Vorkasse Geld zurückholen wollen. [Quelle]

Warum warnt die BaFin vor Luxifund?

Die BaFin hat am 29.09.2025 offiziell vor den Websites luxifund(.)com und luxifunds(.)com gewarnt, die Meldung wurde zuletzt am 02.02.2026 geändert. Nach Erkenntnissen der Behörde werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen angeboten. Grundlage der Veröffentlichung ist § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Die Betreiber der Websites werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die BaFin weist zudem gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern generell auf Finanzbetrug im Internet hin.

Eine Warnung nach § 37 KWG bedeutet: Es liegt keine Erlaubnis für die angebotenen Geschäfte vor. Sie ist kein juristisches Betrugsurteil, sondern eine aufsichtsrechtliche Einschätzung. Für Anlegerinnen und Anleger heißt das praktisch: Es besteht keinerlei staatliche Kontrolle über Geschäftsgebaren, Kundengelder oder Auszahlungen bei Luxifund.

Welche Masche steckt hinter Luxifund?

Luxifund tritt als internationaler Broker mit einem sogenannten „Luxifund WebTrader" auf und bewirbt Handel mit Währungen, Aktien, Indizes, Kryptowährungen und Rohstoffen. Angepriesen werden laut Website Spreads ab 0,0 Pips, ein Hebel bis 1:500 sowie angeblich gebührenfreie Ein- und Auszahlungen.

Anwaltsberichte schildern ein wiederkehrendes Muster: Sobald Kundinnen und Kunden eine Auszahlung beantragen, wird diese blockiert oder verzögert. Vor der Auszahlung würden zusätzliche „Gebühren", „Steuern" oder „Freischaltungen" verlangt.

Auf Trustpilot berichten Nutzer zudem von Anrufen, in denen eine vollständige Rückzahlung in Aussicht gestellt wurde – verbunden mit der Aufforderung, eine bereits erstattete Anzeige bei der Polizei zurückzuziehen. Das Geld sei anschließend nicht geflossen. Bewertungstools wie ScamAdviser stuften die Website mit sehr niedriger Vertrauenswürdigkeit ein.

Wer steht hinter luxifund.com – und was verrät die Domain?

Laut den auf luxifund.com veröffentlichten Dokumenten wird die Website von der „Boston Group Ltd" betrieben, registriert unter der Nummer 2025-00256 mit Sitz #10 Manoel Street, Castries, St. Lucia. Eine überprüfbare Identität steckt dahinter nicht.

Die Domain luxifund.com wurde laut einer Kanzlei-Recherche erst am 15. Juli 2025 registriert, mit Gültigkeit bis 15. Juli 2026 – ein sehr kurzer Zeitraum. Registrar ist eNom, LLC, wobei ein Whois-Privacy-Dienst aus Kirkland (Washington) die tatsächlichen Betreiber verschleiert.

Technisch läuft die Seite über Cloudflare, der Mailverkehr vollständig über Google-Server. Ein Impressum, eine überprüfbare Anschrift oder eine erreichbare Rufnummer fehlen; stattdessen existiert nur ein Kontaktformular, das Erreichbarkeit lediglich suggeriert.

Was tun, wenn Sie bereits bei Luxifund eingezahlt haben?

Sichern Sie zunächst alle Unterlagen: Kontoauszüge, E-Mail-Verkehr, Chatprotokolle und Screenshots der Website. Diese Nachweise sind wichtig, falls es zu weiteren Schritten kommt.

Nutzerberichte auf Trustpilot beschreiben, dass nach Auszahlungswünschen Anrufe folgten, in denen zusätzliche Zahlungen verlangt wurden – teils verbunden mit der Aufforderung, eine bereits erstattete Anzeige zurückzuziehen. Zahlen Sie in einer solchen Situation nichts nach, unabhängig davon, wie dringlich oder seriös der Anruf wirkt.

Informieren Sie Ihre Bank oder Ihr Kreditkarteninstitut über die Zahlungen und fragen Sie nach Rückbuchungsmöglichkeiten (Chargeback). Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Da die BaFin unerlaubte Geschäfte feststellt, kann zusätzlich eine Meldung an die BaFin sinnvoll sein. Für eine rechtliche Einschätzung Ihres Einzelfalls ist anwaltliche Beratung der richtige Weg – diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Für wen eignet sich Luxifund – und für wen nicht?

Für niemanden, der Wert auf einen regulierten, überprüfbaren Anbieter legt: Die BaFin stellt fest, dass die Betreiber von luxifund(.)com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten und keiner Aufsicht unterliegen. Ein belegbares Impressum oder eine verifizierbare Geschäftsadresse fehlen laut Rechtsanwaltskanzlei-Recherche vollständig, die angegebene Firma in St. Lucia lässt sich nicht unabhängig verifizieren.

Auch Domain-Registrierung über einen Whois-Privacy-Dienst und fehlende Kontaktmöglichkeiten sprechen laut vorliegenden Quellen gegen Vertrauenswürdigkeit. Anlegerinnen und Anleger, die auf Kapitalschutz, Einlagensicherung oder eine funktionierende Beschwerdestelle angewiesen sind, finden diese bei Luxifund nicht.

Wer Werbung für Trading-Plattformen mit hohen Hebeln und angeblich gebührenfreien Auszahlungen begegnet, sollte die Anbieterangaben grundsätzlich in offiziellen Aufsichtsregistern prüfen, bevor Geld eingezahlt wird. Bei Problemen mit Geldspielsucht hilft check-dein-spiel.de oder die Hotline 0800 1 37 27 00.

Häufige Fragen zu Luxifund

Ist Luxifund seriös?

Nach Registerlage nein: Luxifund hat keine Erlaubnis für Deutschland und steht auf einer offiziellen Warnliste.

Ist Luxifund Betrug?

Die BaFin hat zu Luxifund offiziell gewarnt bzw. ermittelt. Wir geben den Wortlaut der Behörde wieder: „luxifund(.)com und luxifunds(.)com: BaFin warnt vor Websites“ (29.09.2025).

Hat Luxifund eine BaFin-Lizenz?

Nein, einen Eintrag haben wir nicht gefunden.

Wer beaufsichtigt Luxifund?

Nach unserem Registerabgleich keine EU-Aufsicht mit Zulassung für Deutschland.

Welche Erfahrungen gibt es mit Luxifund?

Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Luxifund dokumentiert haben: 1 BaFin-Meldung(en).

Wo kann ich mich über Luxifund beschweren?

Bei der Polizei (Anzeige) und bei der BaFin. Überweisen Sie kein weiteres Geld.

Wer steckt hinter Luxifund?

Laut den auf luxifund.com veröffentlichten Rechtsdokumenten wird die Website von der Boston Group Ltd betrieben, angeblich registriert in Saint Lucia unter der Nummer 2025-00256. Die BaFin bezeichnet dies als vorgeblichen Geschäftssitz; eine überprüfbare Identität der tatsächlichen Betreiber ist nicht bekannt. Die Domain-Registrierung erfolgt zudem über einen Whois-Privacy-Dienst, der die wahre Identität verschleiert.

Welche Produkte bietet Luxifund an?

Auf der Website präsentiert sich Luxifund als internationaler Broker mit einem sogenannten „Luxifund WebTrader" für Währungen, Aktien, Indizes, Kryptowährungen und Rohstoffe. Beworben werden unter anderem Spreads ab 0,0 Pips, ein Hebel von bis zu 1:500 sowie angeblich gebührenfreie Ein- und Auszahlungen.

Wie werden Kunden auf Luxifund aufmerksam?

Laut Berichten erfolgt die Anwerbung häufig über gezielte Werbung auf Social Media sowie über Marketingkampagnen, die Interessenten zur Kontoeröffnung und Einzahlung bewegen sollen. Auch Kontaktaufnahmen über Messenger-Dienste mit persönlichem Bezug und dem Versprechen exklusiver Handelsstrategien werden im Zusammenhang mit ähnlichen Plattformen beschrieben.

Was passiert, wenn man bei Luxifund eine Auszahlung beantragt?

Nach Berichten von Anwaltskanzleien schildern zahlreiche Anleger übereinstimmend, dass Auszahlungen blockiert oder gar nicht ausgeführt werden. Vor einer Auszahlung würden zusätzliche Zahlungen als angebliche „Gebühren", „Steuern" oder „Freischaltungen" verlangt.

Ruft Luxifund Kunden auch telefonisch an?

Ein Nutzerbericht auf Trustpilot schildert einen Anruf eines angeblichen Mitarbeiters, der eine sofortige Rückzahlung in Aussicht stellte, dafür aber verlangte, während des Gesprächs in der Leitung zu bleiben – das Geld wurde nicht überwiesen. Derselbe Bericht beschreibt zudem die Aufforderung, eine bereits gestellte Polizeianzeige zurückzuziehen. Bei finanziellen Problemen durch solche Angebote bietet check-dein-spiel.de bzw. die Rufnummer 0800 1 37 27 00 Unterstützung.

Quellen

  1. BaFin – Verbrauchermitteilungen zu unerlaubten Geschäften (2.662 Meldungen seit 08/2018 ausgewertet)
  2. Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), Art. 75 – Verwahrung von Kryptowerten
  3. ESMA – Interim MiCA Register (zugelassene Krypto-Dienstleister, CASPS.csv)
  4. Polizeiliche Kriminalprävention – Cybertrading-Betrug
  5. BaFin – Beschwerde über ein Unternehmen einreichen
  6. BaFin, 29.09.2025: luxifund(.)com und luxifunds(.)com: BaFin warnt vor Websites
  7. Recherche: bafin.de
  8. Recherche: luxifund.com
  9. Recherche: resch-rechtsanwaelte.de
  10. Recherche: anwalt24.de
  11. Recherche: de.trustpilot.com
  12. Recherche: crypto-tracing.com