AchtungFalleLizenz-Check · Register · Warnungen

Vorsicht: Die BaFin hat zu Maxfuledge am 18.12.2025 eine Meldung veröffentlicht: „MaxFuledge: BaFin warnt vor Angeboten der betrügerischen Handelsplattform“. Eine Zulassung im MiCA-Register der ESMA haben wir nicht gefunden.

Geprüft am 25.09.2026 Register: BaFin So prüfen wir

Das Prüfergebnis im Überblick

  • Fake-Seiten unter falschem NamenDie BaFin warnt 1× vor Betrügern, die sich als Maxfuledge ausgeben. [Quelle]
  • BaFin-Meldung vom 18.12.2025MaxFuledge: BaFin warnt vor Angeboten der betrügerischen Handelsplattform [Quelle]

Ist Maxfuledge ein seriöser Anbieter?

Nach Registerlage nein: Maxfuledge hat keine Erlaubnis für Deutschland und steht auf einer offiziellen Warnliste.

Seit Ende 2024 brauchen Krypto-Anbieter in der EU eine Zulassung nach MiCA. Wer ohne Zulassung Kunden in Deutschland bedient, handelt unerlaubt – Ihr Geld ist dann nicht durch EU-Regeln zur getrennten Verwahrung geschützt. [Quelle]

Hat Maxfuledge eine Erlaubnis?

Nein, nicht nach unserem Registerabgleich. Wir haben beide maßgeblichen Register abgefragt: ESMA (MiCA) und BaFin.

Weder im MiCA-Register der ESMA noch in der BaFin-Unternehmensdatenbank haben wir einen Eintrag zu Maxfuledge gefunden (Stand 25.09.2026). [Quelle]

Maxfuledge Erfahrungen: Was Register und Behörden zeigen

Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Maxfuledge dokumentiert haben: 1 BaFin-Meldung(en).

Typisch für diese Plattformen: Werbung mit Promi-Fotos, angebliche KI-Trading-Bots, Anrufe von „Brokern“ und Auszahlungen, die nie ankommen. [Quelle]

Ist Maxfuledge Betrug?

Die BaFin hat zu Maxfuledge offiziell gewarnt bzw. ermittelt. Wir geben den Wortlaut der Behörde wieder: „MaxFuledge: BaFin warnt vor Angeboten der betrügerischen Handelsplattform“ (18.12.2025).

Wenn Sie Geld an eine unerlaubte Plattform überwiesen haben: Zahlung sofort bei der Bank reklamieren, Anzeige bei der Polizei erstatten, keine weiteren „Gebühren“ für eine angebliche Auszahlung zahlen und sich vor „Recovery“-Firmen hüten, die gegen Vorkasse Geld zurückholen wollen. [Quelle]

Achtung Fake: So erkennen Sie falsche Maxfuledge-Seiten

Die BaFin hat 1× vor Betrügern gewarnt, die sich als Maxfuledge ausgeben.

18.12.2025: MaxFuledge: BaFin warnt vor Angeboten der betrügerischen Handelsplattform [Quelle]

Von der BaFin gemeldet – nicht Maxfuledge

  • maxfuledge.com
  • maxfuledge-v2.com

Warnt die BaFin offiziell vor Maxfuledge?

Ja. Die BaFin veröffentlichte am 18.12.2025 eine Verbraucherwarnung zu Maxfuledge und warnte darin ausdrücklich vor Angeboten auf den Webseiten maxfuledge(.)com und trading-area.maxfuledge-v2(.)com/auth/register. Grundlage sind § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Nach Erkenntnissen der BaFin bietet die vermeintlich in London oder Singapur ansässige Handelsplattform ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die BaFin erteilt Erlaubnisse für solche Geschäfte und beaufsichtigt zugelassene Anbieter – für Maxfuledge liegt laut Warnung keine Erlaubnis vor.

Ein Branchenbericht ordnet Maxfuledge zudem in eine größere BaFin-Warnwelle vom Dezember 2025 ein, die auch Plattformen wie „Infinityprofitai" und „Senvix" betrifft. Laut diesem Bericht täuschen gefälschte Impressen einen seriösen Sitz in Frankfurt oder London vor (Quelle: ad-hoc-news.de).

Mit welcher Masche arbeitet Maxfuledge nach Einschätzung von Anwälten und Fachmedien?

Laut Anwaltsportalen folgt das beschriebene Vorgehen einem wiederkehrenden Muster bei unerlaubten Handelsplattformen. Nutzer sehen im Dashboard angeblich positive Kontostände und Gewinne, die laut anwalt.de „in Wahrheit nicht existieren, sondern lediglich zu weiteren Einzahlungen verleiten sollen".

Kommuniziert wird über Personen mit fraglicher Existenz: Die BaFin nennt in ihrer Warnung die Namen maja.weis(at)Maxfuledge.team und sophia.richter(at)Maxfuledge.expert als angebliche Kundenbetreuerinnen. Anwalt24.de beschreibt dies allgemein als „Kommunikation über Alias-Identitäten … angebliche Betreuerinnen oder ‚Account Manager', die unter frei erfundenen Namen auftreten".

Bei Auszahlungswünschen tauchen laut anwalt.de erfundene Hürden auf – etwa zusätzliche Einzahlungen, Verifizierungsgebühren oder Steuerforderungen. Ad-hoc-news.de ordnet dieses Vorgehen allgemein dem „Pig Butchering"-Muster zu, bei dem über Wochen Vertrauen aufgebaut wird. Diese Einschätzungen stammen aus Sekundärquellen, nicht von Behörden.

Welche Domains und Kontaktwege nutzt Maxfuledge?

Laut BaFin-Warnung sind die Domains maxfuledge(.)com und trading-area.maxfuledge-v2(.)com/auth/register betroffen. Rechtsportale berichten zusätzlich von weiteren Varianten:

Anwalt.de wertet die parallele Nutzung mehrerer Domains und Subdomains als „häufiges Muster bei betrügerischen Systemen", das der Verschleierung dient und Ermittlungen erschwert.

Als Kontaktadressen tauchen laut BaFin die E-Mail-Adressen maja.weis(at)Maxfuledge.team und sophia.richter(at)Maxfuledge.expert auf – jeweils unter abweichenden Domain-Endungen. Der Anbieter selbst veröffentlichte im Dezember 2025 über globenewswire.com eine Pressemitteilung zu einem angeblichen Plattform-Update; hierbei handelt es sich um eine Selbstdarstellung ohne unabhängige Bestätigung.

  • trading-area.maxfuledge-v3.com (laut anwalt.de)
  • maxfuledge-v4.com, laut WHOIS-Eintrag registriert am 4. September 2025 (Quelle: alibabacloud.com)

Warnen auch andere Behörden wie FMA, FCA, CONSOB, CNMV oder AMF vor Maxfuledge?

Nach aktuellem Recherchestand liegt keine öffentlich dokumentierte Warnung der österreichischen FMA, der britischen FCA, der italienischen CONSOB, der spanischen CNMV oder der französischen AMF vor, die Maxfuledge namentlich nennt. Die Warnliste der FMA (fma.gv.at/warnungen) führt aktuell andere Anbieter, jedoch keinen Eintrag zu Maxfuledge.

Das bedeutet nicht, dass der Anbieter dort erlaubt tätig sein darf – es liegt schlicht keine eigenständige Meldung dieser Behörden vor. Maßgeblich ist die BaFin-Warnung vom 18.12.2025, die sich auf ein grenzüberschreitendes Angebot ohne Erlaubnis bezieht. Solche Plattformen wechseln Domains und angebliche Firmensitze häufig, sodass Warnungen anderer Aufsichtsbehörden zeitversetzt oder gar nicht folgen. Für eine Einschätzung reicht die BaFin-Meldung allein aus.

Was können Betroffene von Maxfuledge jetzt tun?

Betroffene sollten zunächst jeden weiteren Kontakt zu angeblichen Kundenbetreuerinnen oder "Account Managern" der Plattform einstellen und keine weiteren Zahlungen leisten – auch nicht für angebliche Verifizierungsgebühren oder Steuerforderungen, mit denen laut Anwaltsportalen Auszahlungen verzögert werden. Kommunikation, Überweisungsbelege und Kontoauszüge sollten gesichert werden.

Es empfiehlt sich, Anzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten und die BaFin-Warnung als Beleg beizufügen. Betroffene können sich zudem an eine Verbraucherzentrale oder einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um mögliche Ansprüche gegen beteiligte Zahlungsdienstleister prüfen zu lassen.

Bei psychischer Belastung durch Verluste oder Spielverhalten bietet check-dein-spiel.de sowie die Rufnummer 0800 1 37 27 00 kostenlose und anonyme Beratung.

Häufige Fragen zu Maxfuledge

Ist Maxfuledge seriös?

Nach Registerlage nein: Maxfuledge hat keine Erlaubnis für Deutschland und steht auf einer offiziellen Warnliste.

Ist Maxfuledge Betrug?

Die BaFin hat zu Maxfuledge offiziell gewarnt bzw. ermittelt. Wir geben den Wortlaut der Behörde wieder: „MaxFuledge: BaFin warnt vor Angeboten der betrügerischen Handelsplattform“ (18.12.2025).

Hat Maxfuledge eine BaFin-Lizenz?

Nein, einen Eintrag haben wir nicht gefunden.

Wer beaufsichtigt Maxfuledge?

Nach unserem Registerabgleich keine EU-Aufsicht mit Zulassung für Deutschland.

Welche Erfahrungen gibt es mit Maxfuledge?

Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Maxfuledge dokumentiert haben: 1 BaFin-Meldung(en).

Wo kann ich mich über Maxfuledge beschweren?

Bei der Polizei (Anzeige) und bei der BaFin. Überweisen Sie kein weiteres Geld.

Warum warnt die BaFin vor Maxfuledge?

Nach Erkenntnissen der BaFin bietet die vermeintlich in London oder Singapur ansässige Plattform Maxfuledge ohne die dafür erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Warnung vom 18.12.2025 stützt sich auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Welche Domains werden bei Maxfuledge genannt?

Die BaFin nennt in ihrer Warnung die Domains maxfuledge(.)com sowie trading-area.maxfuledge-v2(.)com/auth/register. Daneben tauchen laut Rechtsanwaltsportalen weitere Varianten wie maxfuledge-v3.com und maxfuledge-v4.com auf – die parallele Nutzung mehrerer Domains gilt als typisches Muster zur Verschleierung.

Wie funktioniert das angebliche Handelsangebot von Maxfuledge?

Beworben wird der Zugang über angebliche Kundenbetreuerinnen mit E-Mail-Adressen wie maja.weis(at)Maxfuledge.team, deren tatsächliche Existenz laut BaFin fraglich ist. Ein Branchenbericht ordnet Maxfuledge in eine Gruppe von Plattformen ein, die mit KI-gestützten Algorithmen und garantierten Krypto-Gewinnen werben.

Gibt es Warnungen ausländischer Aufsichtsbehörden zu Maxfuledge?

Für Maxfuledge konnten keine eigenständigen, öffentlich dokumentierten Warnungen der österreichischen FMA, der britischen FCA, der italienischen CONSOB, der spanischen CNMV oder der französischen AMF gefunden werden. Öffentlich bekannt ist bislang ausschließlich die Warnung der deutschen BaFin.

Wie geht Maxfuledge laut Berichten mit Auszahlungswünschen um?

Laut Anwaltskanzleien, die allgemeine Muster bei ähnlichen Plattformen beschreiben, werden bei Auszahlungsverlangen häufig zusätzliche Hürden wie angebliche Verifizierungsgebühren oder Steuerforderungen präsentiert. Eine unabhängige, Maxfuledge-spezifische Bestätigung dieses Ablaufs durch Behörden oder Medien liegt nicht vor.

Quellen

  1. BaFin – Verbrauchermitteilungen zu unerlaubten Geschäften (2.662 Meldungen seit 08/2018 ausgewertet)
  2. Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), Art. 75 – Verwahrung von Kryptowerten
  3. ESMA – Interim MiCA Register (zugelassene Krypto-Dienstleister, CASPS.csv)
  4. Polizeiliche Kriminalprävention – Cybertrading-Betrug
  5. BaFin – Beschwerde über ein Unternehmen einreichen
  6. BaFin, 18.12.2025: MaxFuledge: BaFin warnt vor Angeboten der betrügerischen Handelsplattform