Das Prüfergebnis im Überblick
- BaFin-Meldung vom 21.07.2025Quantum X: Bafin warnt vor der Website quantumx- software .com [Quelle]
Ist Quantum X ein seriöser Anbieter?
Nach Registerlage nein: Quantum X hat keine Erlaubnis für Deutschland und steht auf einer offiziellen Warnliste.
Seit Ende 2024 brauchen Krypto-Anbieter in der EU eine Zulassung nach MiCA. Wer ohne Zulassung Kunden in Deutschland bedient, handelt unerlaubt – Ihr Geld ist dann nicht durch EU-Regeln zur getrennten Verwahrung geschützt. [Quelle]
Hat Quantum X eine Erlaubnis?
Nein, nicht nach unserem Registerabgleich. Wir haben beide maßgeblichen Register abgefragt: ESMA (MiCA) und BaFin.
Weder im MiCA-Register der ESMA noch in der BaFin-Unternehmensdatenbank haben wir einen Eintrag zu Quantum X gefunden (Stand 25.09.2026). [Quelle]
Quantum X Erfahrungen: Was Register und Behörden zeigen
Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Quantum X dokumentiert haben: 1 BaFin-Meldung(en).
BaFin, 21.07.2025: Quantum X: Bafin warnt vor der Website quantumx- software .com. Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten von Quantum X. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website quantumx- software .com ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.… [Quelle]
Typisch für diese Plattformen: Werbung mit Promi-Fotos, angebliche KI-Trading-Bots, Anrufe von „Brokern“ und Auszahlungen, die nie ankommen. [Quelle]
Betrug bei Quantum X?
Die BaFin hat zu Quantum X offiziell gewarnt bzw. ermittelt. Wir geben den Wortlaut der Behörde wieder: „Quantum X: Bafin warnt vor der Website quantumx- software .com“ (21.07.2025).
Wenn Sie Geld an eine unerlaubte Plattform überwiesen haben: Zahlung sofort bei der Bank reklamieren, Anzeige bei der Polizei erstatten, keine weiteren „Gebühren“ für eine angebliche Auszahlung zahlen und sich vor „Recovery“-Firmen hüten, die gegen Vorkasse Geld zurückholen wollen. [Quelle]
Warum warnt die BaFin vor Quantum X?
Die BaFin warnte am 21.07.2025 offiziell vor dem Anbieter Quantum X und der zugehörigen Website quantumx-software.com. Grundlage ist der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Rechtsgrundlage der Veröffentlichung ist § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Die BaFin weist grundsätzlich darauf hin: Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine Erlaubnis der Aufsicht. Ergänzend warnen BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter gemeinsam vor Finanzbetrug im Internet und raten zu gründlicher Recherche vor jeder Online-Geldanlage.
Wer hinter Quantum X steht, ist laut BaFin nicht bekannt – die Betreiber traten anonym auf. Eine eigene Einordnung als "Betrug" nimmt die Aufsicht in ihrer Meldung nicht vor; sie spricht von unerlaubten Geschäften und einem entsprechenden Verdacht.
Nach welcher Masche gehen unerlaubte Anbieter wie Quantum X typischerweise vor?
Laut Anwaltsberichten zu Quantum X treten bei diesem Anbieter mehrere wiederkehrende Muster auf. Betroffene berichten von Hürden bei der Auszahlung: Legitime Kapitalrückforderungen werden mit vorgeschobenen Begründungen verweigert. Zudem wird vor telefonischem Kontakt gewarnt, bei dem frei erfundene Geschichten zum Aufbau von Vertrauen genutzt würden.
Ein weiteres Warnsignal sind laut einer zitierten Rechtsanwältin immer neue Zahlungsaufforderungen – etwa unter dem Vorwand von Steuervorausleistungen, Verifizierungskosten oder Gebühren zur Kontofreigabe. Fehlt eine gültige BaFin-Erlaubnis, handelt es sich damit mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein unseriöses Angebot.
Da Quantum X ohne Erlaubnis operiert, besteht zudem kein Einlagenschutz: Im Schadens- oder Insolvenzfall gehen Anleger meist leer aus, da keine Rücklagen oder Versicherungen greifen. Im ungünstigsten Fall kann eingebrachtes Kapital nach Angaben von Anwaltsberichten dauerhaft unzugänglich bleiben.
Welche Domain und welche Warnungen anderer Behörden gibt es zu Quantum X?
Die BaFin-Warnung bezieht sich konkret auf die Domain quantumx-software.com. Eine eigenständige, direkt auffindbare Warnung britischer (FCA), italienischer (CONSOB), spanischer (CNMV) oder französischer (AMF) Aufsichtsbehörden zu genau diesem Namen und dieser Domain ließ sich in der Recherche nicht bestätigen.
Ein Anwalts-Rechtstipp erwähnt zusätzlich eine Warnung der österreichischen FMA vor Quantum X; eine eigenständige, direkt einsehbare FMA-Veröffentlichung dazu konnte jedoch nicht verifiziert werden. Diese Angabe sollte daher mit Vorsicht behandelt werden.
Verbraucherschutz-Institutionen wie Stiftung Warentest oder Verbraucherzentralen haben bislang keine eigenen Testberichte zu Quantum X veröffentlicht. Die belastbarste, offiziell bestätigte Quelle bleibt damit die BaFin-Meldung vom 21.07.2025. Bei ähnlich klingenden Anbietern existieren separate Warnungen anderer Behörden – diese betreffen jedoch andere Marken und Domains.
Ist Quantum X dasselbe wie Quantum AI oder Quantum-Banc?
Nein, es handelt sich um separate Anbieter mit ähnlich klingenden Namen, die jeweils eigenständig von Behörden geprüft wurden. "Quantum X" ist an die Domain quantumx-software.com gebunden und wurde am 21.07.2025 von der BaFin gewarnt.
"Quantum AI" tritt unter anderen Domains auf (u. a. quantum-ai.art), wurde ebenfalls mehrfach von der BaFin gewarnt und ist zusätzlich mit Deepfake-Werbung bekannter Personen sowie einer Sanktion der spanischen CNMV gegen die Plattform X (vormals Twitter) wegen gehosteter Werbeanzeigen in Verbindung gebracht worden.
"Quantum-Banc" (quantum-banc.com) ist Gegenstand einer eigenen anwaltlichen Warnung im Zusammenhang mit BaFin-Vorgehen gegen unautorisierte Anbieter.
Die Namensähnlichkeit ist kein Zufall, sondern eine bei unerlaubten Anbietern verbreitete Praxis: Ähnliche Markennamen erschweren die eindeutige Zuordnung von Warnungen und Erfahrungsberichten. Prüfen Sie daher stets die exakte Domain, bevor Sie Rückschlüsse aus Berichten zu einem der anderen Namen ziehen.
Was können Betroffene von Quantum X jetzt tun?
Wer bereits Geld an Quantum X (quantumx-software.com) überwiesen hat, sollte zunächst jeden weiteren Zahlungsaufforderungen widerstehen – etwa unter dem Vorwand von Steuervorausleistungen, Verifizierungskosten oder Gebühren für eine Kontofreigabe. Solche Nachforderungen gelten laut Anwaltsberichten als typisches Warnsignal unseriöser Anbieter.
Sichern Sie sämtliche Unterlagen: Kontoauszüge, E-Mail- und Chatverläufe, Screenshots der Website sowie Namen oder Rufnummern von Kontaktpersonen. Diese Dokumentation ist Grundlage für eine Anzeige bei der Polizei und für eine mögliche zivilrechtliche Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Da es sich laut BaFin um einen unbekannten Betreiber ohne erforderliche Erlaubnis handelt, besteht kein gesetzlicher Einlagenschutz; im Schadensfall bestehen daher keine automatischen Ausgleichsansprüche. Eine Rückholung eingezahlter Beträge ist nicht garantiert.
Bei Problemen mit Geldanlagen allgemein bietet auch die Beratung von Verbraucherzentralen Orientierung. Bei Anzeichen problematischen Spielverhaltens im Zusammenhang mit Trading-Angeboten hilft check-dein-spiel.de oder die Rufnummer 0800 1 37 27 00.
Häufige Fragen zu Quantum X
Ist Quantum X seriös?
Nach Registerlage nein: Quantum X hat keine Erlaubnis für Deutschland und steht auf einer offiziellen Warnliste.
Ist Quantum X Betrug?
Die BaFin hat zu Quantum X offiziell gewarnt bzw. ermittelt. Wir geben den Wortlaut der Behörde wieder: „Quantum X: Bafin warnt vor der Website quantumx- software .com“ (21.07.2025).
Hat Quantum X eine BaFin-Lizenz?
Nein, einen Eintrag haben wir nicht gefunden.
Wer beaufsichtigt Quantum X?
Nach unserem Registerabgleich keine EU-Aufsicht mit Zulassung für Deutschland.
Welche Erfahrungen gibt es mit Quantum X?
Wir veröffentlichen keine gekauften oder ungeprüften Kundenbewertungen. Stattdessen zeigen wir, was offizielle Stellen zu Quantum X dokumentiert haben: 1 BaFin-Meldung(en).
Wo kann ich mich über Quantum X beschweren?
Bei der Polizei (Anzeige) und bei der BaFin. Überweisen Sie kein weiteres Geld.
Wovor warnt die BaFin bei Quantum X genau?
Die BaFin warnte am 21.07.2025 vor der Website quantumx-software.com, da der Verdacht besteht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Grundlage ist § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Ist Quantum X dasselbe wie Quantum AI?
Nein. Quantum X (quantumx-software.com) und Quantum AI (u. a. quantum-ai.art) sind unterschiedliche Anbieter, gegen die jeweils eigenständige BaFin-Warnungen vorliegen. Berichte über gefälschte Promi-Werbung (etwa Deepfake-Videos mit Elon Musk) betreffen laut Recherche Quantum AI, nicht Quantum X.
Was passiert, wenn ich bereits Geld bei Quantum X eingezahlt habe?
Laut Anwaltsberichten kommt es bei quantumx-software.com häufig zu Auszahlungsproblemen, bei denen Anleger mit vorgeschobenen Begründungen an ihr Kapital nicht mehr herankommen. Da es sich laut BaFin-Verdacht um ein unerlaubtes Angebot handelt, besteht zudem kein gesetzlicher Einlagenschutz.
Wie kontaktiert Quantum X mögliche Kunden?
Nach Angaben eines Anwaltsberichts erfolgt der Kontakt bei Quantum X teils telefonisch, wobei die Berater sich frei erfundener Geschichten bedienen sollen, um Vertrauen aufzubauen. Weitere Zahlungsaufforderungen unter Vorwänden wie Steuervorausleistungen, Verifizierungs- oder Freigabegebühren gelten laut einer Rechtsanwältin als zusätzliches Warnsignal.
Warnen auch Behörden außerhalb Deutschlands vor Quantum X?
Ein Anwalts-Rechtstipp verweist darauf, dass auch die österreichische FMA vor dem Anbieter warne; eine eigenständige, direkt auffindbare FMA-Warnung zu "Quantum X" ließ sich in der Recherche jedoch nicht verifizieren. Warnungen der britischen FCA, italienischen CONSOB, spanischen CNMV oder französischen AMF speziell zu quantumx-software.com wurden nicht gefunden.
Quellen
- BaFin – Verbrauchermitteilungen zu unerlaubten Geschäften (2.662 Meldungen seit 08/2018 ausgewertet)
- Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), Art. 75 – Verwahrung von Kryptowerten
- ESMA – Interim MiCA Register (zugelassene Krypto-Dienstleister, CASPS.csv)
- Polizeiliche Kriminalprävention – Cybertrading-Betrug
- BaFin – Beschwerde über ein Unternehmen einreichen
- BaFin, 21.07.2025: Quantum X: Bafin warnt vor der Website quantumx- software .com
- Recherche: bafin.de
- Recherche: bafin.de
- Recherche: anwalt.de
- Recherche: anwalt.de
- Recherche: anwalt.de
- Recherche: bafin.de
- Recherche: rmit.edu.au